Apotheken müssen Genesenen mit Booster neue Zertifikate ausstellen |
Strenge Vorschrift: Von der zusätzlichen Testpflicht bei 2G Plus kann nur die Booster-Impfung befreien. / Foto: Imago Images/Sven Simon
Erst vor wenigen Tagen haben Bund und Länder 2G plus zur neuen Devise im Kampf gegen das Coronavirus erklärt. Geimpfte und Genesene sollen damit bundesweit schon bald nur noch mit einem negativen Corona-Test in Restaurants gehen können. Ausnahmen sind nur nach Booster-Impfung möglich, belegt über ein digitales Zertifikat.
Wer das nicht hat, für den führt kein Weg an der Teststelle vorbei. Ärgerlich ist das für Genesene, die nicht nur geimpft, sondern inzwischen auch geboostert sind. Denn weder CovPass-, noch Corona-Warn-App zeigen ihr Booster-Zertifikat korrekt an, die PZ hat bereits darüber berichtet. Beide Apps spucken die Auffrischung als bloße Zweifachimpfung und damit Grundimmunisierung aus, da Genesene insgesamt nur zwei und nicht drei Impfungen bekommen.
Im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sind die Probleme schon lange bekannt, bislang hat man dort aber zunächst die EU-Kommission am Zug gesehen. Sie gibt die Ausgestaltung der nationalen Impfzertifikate vor. Tatsächlich hatte die EU bereits kurz vor Weihnachten neue sogenannte Spezifikationen aufgestellt. Damit liegt der Ball nun wieder im Spielfeld des BMG. Das muss die neuen Kodierungen für Booster-Impfungen nun zusammen mit dem Robert-Koch-Institut in Deutschland verankern. »Die neuen Regelungen setzen technische Anpassungen in allen zur Ausstellung der Zertifikate verwendeten Systemen voraus«, sagte ein Ministeriumssprecher auf Nachfrage der PZ. Das BMG prüfe, wie Betroffene »möglichst schnell und einfach ein Zertifikat erhalten können, welches den neuen Darstellungsanforderungen entspricht«. Viel Zeit bleibt nicht mehr für die Umsetzung: Ab 1. Februar sollen die EU-Vorgaben in allen Mitgliedstaaten zum Tragen kommen.
Im Kern geht es um neue Regeln für den Booster-Nachweis. Der soll bei Genesenen künftig nicht mehr als Impfung »2 von 2« ausgestellt sein. Stattdessen sollen sie einen Nachweis über Impfung »2 von 1« bekommen, den die Apps eindeutig zuordnen können. Das gleiche gilt für Personen, die mit dem Impfstoff des US-amerikanischen Herstellers Johnson & Johnson geimpft sind. Bereits eine Dosis gilt laut Zulassung als vollständige Impfung, allerdings wird zusätzlich eine Dosis mRNA-Vakzin als sogenannte Optimierung empfohlen. Inzwischen rät die Ständige Impfkommission sogar zu einer weiteren mRNA-Impfung als zusätzliche Auffrischung.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.