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Impfpass-Lücke

Apotheken müssen Genesenen mit Booster neue Zertifikate ausstellen

Genesene mit Booster haben derzeit Probleme mit der CovPass-App. Denn die weist ihre Auffrischung als simple Grundimmunisierung aus. Im Februar sollen neue EU-Vorgaben eine Lösung für das Problem bringen. Betroffene müssen sich dann ein neues Zertifikat in der Apotheke abholen.
AutorKontaktStephanie Schersch
Datum 11.01.2022  15:30 Uhr

Erst vor wenigen Tagen haben Bund und Länder 2G plus zur neuen Devise im Kampf gegen das Coronavirus erklärt. Geimpfte und Genesene sollen damit bundesweit schon bald nur noch mit einem negativen Corona-Test in Restaurants gehen können. Ausnahmen sind nur nach Booster-Impfung möglich, belegt über ein digitales Zertifikat.

Wer das nicht hat, für den führt kein Weg an der Teststelle vorbei. Ärgerlich ist das für Genesene, die nicht nur geimpft, sondern inzwischen auch geboostert sind. Denn weder CovPass-, noch Corona-Warn-App zeigen ihr Booster-Zertifikat korrekt an, die PZ hat bereits darüber berichtet. Beide Apps spucken die Auffrischung als bloße Zweifachimpfung und damit Grundimmunisierung aus, da Genesene insgesamt nur zwei und nicht drei Impfungen bekommen.

Das BMG ist jetzt am Zug

Im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sind die Probleme schon lange bekannt, bislang hat man dort aber zunächst die EU-Kommission am Zug gesehen. Sie gibt die Ausgestaltung der nationalen Impfzertifikate vor. Tatsächlich hatte die EU bereits kurz vor Weihnachten neue sogenannte Spezifikationen aufgestellt. Damit liegt der Ball nun wieder im Spielfeld des BMG. Das muss die neuen Kodierungen für Booster-Impfungen nun zusammen mit dem Robert-Koch-Institut in Deutschland verankern. »Die neuen Regelungen setzen technische Anpassungen in allen zur Ausstellung der Zertifikate verwendeten Systemen voraus«, sagte ein Ministeriumssprecher auf Nachfrage der PZ. Das BMG prüfe, wie Betroffene »möglichst schnell und einfach ein Zertifikat erhalten können, welches den neuen Darstellungsanforderungen entspricht«. Viel Zeit bleibt nicht mehr für die Umsetzung: Ab 1. Februar sollen die EU-Vorgaben in allen Mitgliedstaaten zum Tragen kommen.

Im Kern geht es um neue Regeln für den Booster-Nachweis. Der soll bei Genesenen künftig nicht mehr als Impfung »2 von 2« ausgestellt sein. Stattdessen sollen sie einen Nachweis über Impfung »2 von 1« bekommen, den die Apps eindeutig zuordnen können. Das gleiche gilt für Personen, die mit dem Impfstoff des US-amerikanischen Herstellers Johnson & Johnson geimpft sind. Bereits eine Dosis gilt laut Zulassung als vollständige Impfung, allerdings wird zusätzlich eine Dosis mRNA-Vakzin als sogenannte Optimierung empfohlen. Inzwischen rät die Ständige Impfkommission sogar zu einer weiteren mRNA-Impfung als zusätzliche Auffrischung.

Betroffene müssen erneut in die Apotheke gehen 

Unklar ist noch, wann Johnson-Geimpfte offiziell als geboostert durchgehen und ob ihre Nachweise über Impfung »2 von 1« ausreicht, um sich bei 2G-plus-Regeln von der Testpflicht zu befreien. Bayern etwa verlangt dafür zwei Auffrischimpfungen, eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es nicht. Auch das BMG wollte sich auf Nachfrage der PZ in dieser Frage nicht eindeutig positionieren.

Fest steht derweil: In Deutschland müssen Genesene mit Booster ebenso wie Johnson-Geimpfte nochmal in die Apotheke gehen, um ein Zertifikat mit neuer Kodierung zu bekommen. Eine automatische Anpassung der Nachweise wird aller Voraussicht nach nicht möglich sein. Die EU-Kommission lässt das zwar explizit zu. Zum Tragen kommen kann diese Option allerdings nur in Ländern mit einem Register, das die Impfungen zentral erfasst. Apotheken sollten sich daher wappnen und darauf einstellen, dass die Nachfrage nach Impfzertifikaten im Februar deutlich steigt.

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