Apotheken dürfen Antigentests durchführen |
Nun herrscht also Klarheit in einem bislang rechtlichen Graubereich. Denn zwar hat das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz im November den sogenannten Arztvorbehalt bei der Anwendung von In-vitro-Diagnostika gekippt, die für patientennahe Schnelltests bei Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 verwendet werden. Zudem ermöglichte die geänderte Medizinprodukte-Abgabeverordnung den Apotheken die Abgabe solcher Tests an Gemeinschaftseinrichtungen, Pflegeheime, Schulen und Kitas. Was die Durchführung von Antigentests in Apotheken betrifft, so interpretierten BMG und ABDA die Rechtslage aber unterschiedlich. Das BMG war der Ansicht, Apotheken dürften diese Tests durchführen. Die ABDA ging vom Gegenteil aus. Diese Divergenz hatte sich zuletzt auch beim ABDA-Talk von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und ABDA-Präsident Schmidt Anfang Dezember gezeigt. Nun gibt es also eine klare Regelung: Auch Apotheker oder pharmazeutisches Apothekenpersonal dürfen nach einer Schulung zur Anwendung der entsprechenden Medizinprodukte PoC-Tests durchführen. Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat eine Handreichung für Apotheker erarbeitet, die Informationen und Hinweise zu Arbeitsschutz-Rahmenbedingungen enthält. Zu finden ist sie auf der ABDA-Website im Mitgliederbereich.
Eine Abgabe der Tests an Laien ist aber nach wie vor nicht möglich. Denn derzeit sind keine Antigen-Selbsttests am Markt, die von Laien angewendet werden dürfen. Dabei ist die Nachfrage in den Apotheken nach solchen Tests sehr groß, wie eine aktuelle Blitzumfrage des Apothekerverbands Nordrhein (AVNR) unter 250 Mitgliedsapotheken ergeben hat. Demnach fragen vor allem Laien in den Apotheken nach Corona-Schnelltests. Ärzte, Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Pflegedienste, Pflegeheime und Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kitas fragten die Tests demnach vergleichsweise weniger oft an. Im direkten Vergleich bewege sich auch die Nachfrage von Pflegeheimen auf einem niedrigen Niveau, teilte der AVNR heute mit.
Offensichtlich gebe es in der Bevölkerung eine große Bereitschaft, sich selber testen zu wollen, kommentiert der AVNR-Vorsitzende Thomas Preis das Umfrageergebnis. »Das ist ein klares Signal, dass endlich zuverlässige Tests entwickelt werden und auf den Markt kommen müssen, die auch von Laien einfach umgesetzt werden können.« Hier seien in erster Linie Diagnostikhersteller im Verbund mit Zulassungsbehörden gefordert. Zuletzt hatten sich auch Experten wie der Virologe Professor Alexander Kekulé für eine Freigabe von Schnelltests an Laien ausgesprochen.
Seit 2002 sind Coronaviren auch Nicht-Fachleuten bekannt. Vertreter dieser Virusfamilie lösten damals eine Pandemie aus: SARS. Ende 2019 ist in der ostchinesischen Millionenstadt Wuhan eine weitere Variante aufgetreten: SARS-CoV-2, der Auslöser der neuen Lungenerkrankung Covid-19. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.