| Lukas Brockfeld |
| 21.05.2026 08:30 Uhr |
Die Fraktionsvorsitzenden haben sich mit den Apotheken allerdings kein gutes Beispiel für ihr Video ausgesucht, da die Offizinen in Sachen Barrierefreiheit schon heute strenge Anforderungen erfüllen müssen. Als Teil der medizinischen Grundversorgung gelten für sie deutlich strengere Vorschriften, als für den normalen Einzelhandel. »Die Offizin muss einen Zugang zu öffentlichen Verkehrsflächen haben und soll barrierefrei erreichbar sein«, heißt es etwa in §4 der Apothekenbetriebsordnung.
Die Formulierung »soll« ermöglicht allerdings gewisse Ausnahmen. Nicht immer gibt es auf dem Gehweg genügend Platz für eine Rampe mit der vorgeschriebenen Steigung. Auch der Denkmalschutz kann bei historischen Gebäuden der Installation einer Rampe im Wege stehen. Für ältere Apotheken greift außerdem ein Bestandsschutz. Der Bau einer Rampe kann dann allerdings bei einem Inhaberwechsel verpflichtend werden.
Apotheken, die über keinen barrierefreien Zugang verfügen, werden von den Behörden oft zu Kompensationsmaßnahmen verpflichtet. Dazu können eine Funkklingel im Außenbereich oder eine mobile Rampe gehören, die bei Bedarf über die Stufen geklappt wird.