| Lukas Brockfeld |
| 21.05.2026 08:30 Uhr |
Die Fraktionsvorsitzenden der Linken, Heidi Reichinnek und Sören Pellmann, machen sich in ihrem Video für Barrierefreiheit stark. / © Imago/dts Nachrichtenagentur
In einem Instagram-Video sprechen die beiden Vorsitzenden der Linken-Bundestagsfraktion, Heidi Reichinnek und Sören Pellmann, über das Thema Barrierefreiheit. »Was ist eigentlich teurer? Eine Rampe vor eine Apotheke zu bauen oder eine Assistenz, die nötig ist, weil ein Mensch mit Behinderung die Apotheke selbst nicht erreichen kann«, fragt Reichinnek zu Beginn des Videos.
Stufen, enge Gänge in Supermärkten und andere Barrieren führten dazu, dass sich viele Menschen mit Behinderung im Alltag nicht oder nur eingeschränkt selbstständig versorgen können. »Und was passiert dann? Pflegedienst, ambulante Hilfe und irgendwann das Pflegeheim. Ein Heimplatz kostet derzeit bis zu 3000 Euro Eigenleistung pro Monat. Wenn die Rente dafür nicht reicht, zahlen wir das als Steuerzahler*innen«, führte Sören Pellmann weiter aus.
Die beiden Linken-Politiker kritisieren die von der Bundesregierung geplanten Änderungen am Behindertengleichstellungsgesetz. Das Gesetz soll eigentlich verbindliche Standards für Barrierefreiheit einführen und beispielsweise Rampen vor Restaurants und Geschäften vorschreiben. Der Entwurf steht aufgrund ungenauer Formulierungen und zahlreichen Ausnahmen aber schon lange in der Kritik.
»Die Rampe vor der Apotheke spart die Regierung heute. Den Heimplatz für die Pflege, den bezahlen wir aber alle morgen«, sagte Heidi Reichinnek in dem Instagram-Video. »Das ist nicht sparsam, das ist betriebswirtschaftlich der größte Unsinn, den man sich denken kann«, ergänzte Sören Pellmann.
Die beiden Politiker beklagen, dass die Bundesregierung die Installation von Rampen und andere Maßnahmen zur Schaffung barrierefreier Räumlichkeiten als unzumutbaren Aufwand für Unternehmen begreife. »Als sei ein Mensch, der in eine Apotheke reinkommen will, eine Belastung«, so Heidi Reichinnek. Es sei »eklig«, über Menschen wie über Posten in einer Tabelle zu sprechen. »Barrierefreiheit ist eine gesamtgesellschaftliche Pflicht. Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht«, betonte die Bundestagsabgeordnete.
Die Fraktionsvorsitzenden haben sich mit den Apotheken allerdings kein gutes Beispiel für ihr Video ausgesucht, da die Offizinen in Sachen Barrierefreiheit schon heute strenge Anforderungen erfüllen müssen. Als Teil der medizinischen Grundversorgung gelten für sie deutlich strengere Vorschriften, als für den normalen Einzelhandel. »Die Offizin muss einen Zugang zu öffentlichen Verkehrsflächen haben und soll barrierefrei erreichbar sein«, heißt es etwa in §4 der Apothekenbetriebsordnung.
Die Formulierung »soll« ermöglicht allerdings gewisse Ausnahmen. Nicht immer gibt es auf dem Gehweg genügend Platz für eine Rampe mit der vorgeschriebenen Steigung. Auch der Denkmalschutz kann bei historischen Gebäuden der Installation einer Rampe im Wege stehen. Für ältere Apotheken greift außerdem ein Bestandsschutz. Der Bau einer Rampe kann dann allerdings bei einem Inhaberwechsel verpflichtend werden.
Apotheken, die über keinen barrierefreien Zugang verfügen, werden von den Behörden oft zu Kompensationsmaßnahmen verpflichtet. Dazu können eine Funkklingel im Außenbereich oder eine mobile Rampe gehören, die bei Bedarf über die Stufen geklappt wird.