Anmeldefrist für Pharmafirmen läuft aus |
Daniela Hüttemann |
19.09.2018 14:06 Uhr |
Ab dem 9. Februar 2019 dürfen Hersteller nur noch Rx-Medikamente mit Sicherheitscode und Erstöffnungsschutz vertreiben. Foto: Securpharm
Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass die Frist für eine garantiert pünktliche Anbindung für die Pharmaunternehmen Ende September ausläuft. Nur wer sich bis dahin angemeldet hat, kann das Legitimierungsverfahren garantiert bis zum offiziellen Inkrafttreten der EU-Fälschungsrichtlinie am 9. Februar abschließen. Aber auch die Apotheken sollten nicht mehr allzu viel Zeit verstreichen lassen, um sich legitimieren zu lassen.
Ab dem 9. Februar 2019 dürfen Pharmahersteller nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel in den Verkehr bringen, die eine individuelle Seriennummer tragen und einen Erstöffnungsschutz besitzen. Vor diesem Stichtag freigegebene Arzneimittelpackungen dürfen weiterhin bis zum Ablauf des Verfalldatums ohne diese Sicherheitsmerkmale abgegeben werden.
»Fälschungsverdachtsfälle in Deutschland und Europa zeigen, dass es wichtig und richtig ist, Arzneimittel mit Sicherheitsmerkmalen noch stärker gegen Fälschungen zu schützen«, so Reinhard Hoferichter, Vorstandssprecher von Securpharm. Entscheidend für den Schutz des Patienten sei dabei die Überprüfung der Arzneimittel durch die Apotheken direkt vor der Abgabe an den Patienten. Dafür müssen diese an den Apothekenserver des Securpharm-Systems angebunden werden, was nur möglich ist, wenn die Apotheke zuvor das sogenannte N-Ident-Verfahren bei der Netzgesellschaft deutscher Apotheker (NGDA) durchlaufen hat. Die Pharmafirmen werden technisch über den Anbieter ACS Pharmaprotect an die Datenbank angebunden.