Ampel-Koalition will Austauschfreiheiten doch behalten |
Um die Datenlage bei Lieferengpässen zu verbessern, soll das BfArM zudem neue Forderungsmöglichkeiten erhalten. Auf Anforderung der Behörde sollen künftig Hersteller und Arzneimittelgroßhandlungen zur Abwendung oder Abmilderung eines drohenden oder bestehenden versorgungsrelevanten Lieferengpasses eines Arzneimittels Daten zu verfügbaren Beständen, zur Produktion und zur Absatzmenge sowie Informationen zu drohenden Lieferengpässen des jeweiligen Arzneimittels elektronisch mitteilen. Bei Klinikapotheken und krankenhausversorgenden Apotheken soll das BfArM künftig Daten zu den Beständen abfragen dürfen.
Die Änderungen am Rabattvertragssystem werden mit dem neuen Entwurf ebenfalls konkretisiert. Allerdings: Die Ampel-Koalition plant auch weiterhin, dass es die neuen Ausschreibungspflichten nur für Rabattverträge in den Bereichen Onkologika und Antibiotika geben soll. Konkret ist geplant, dass die Krankenkassen bei der Ausschreibung verpflichtet werden, Lose zu bilden und mindestens die Hälfte der Lose so auszuschreiben, dass Rabatte mit Herstellern vereinbart werden, die für die Herstellung Arzneimittel aus der EU verwenden.
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