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Lieferengpass-Gesetz

Ampel-Koalition will Austauschfreiheiten doch behalten

Die Apotheken sollen die während der Coronavirus-Pandemie eingeführten Austauschfreiheiten nun doch behalten. Die Bundesregierung hat einen Regierungsentwurf des Lieferengpass-Gesetzes vorgelegt, nach dem die Abgaberegeln nun doch nicht an die Engpass-Liste des BfArM geknüpft sind. Allerdings müssen die Apothekenteams vor dem Austausch mindestens bei zwei Großhändlern angefragt haben. Außerdem soll der Großhandel nun auch eine Engpass-Pauschale erhalten.
Benjamin Rohrer
28.03.2023  12:15 Uhr

BfArM darf Daten abfragen

Um die Datenlage bei Lieferengpässen zu verbessern, soll das BfArM zudem neue Forderungsmöglichkeiten erhalten. Auf Anforderung der Behörde sollen künftig Hersteller und Arzneimittelgroßhandlungen zur Abwendung oder Abmilderung eines drohenden oder bestehenden versorgungsrelevanten Lieferengpasses eines Arzneimittels Daten zu verfügbaren Beständen, zur Produktion und zur Absatzmenge sowie Informationen zu drohenden Lieferengpässen des jeweiligen Arzneimittels elektronisch mitteilen. Bei Klinikapotheken und krankenhausversorgenden Apotheken soll das BfArM künftig Daten zu den Beständen abfragen dürfen.

Nur kleinere Änderungen am Rabattvertragssystem

Die Änderungen am Rabattvertragssystem werden mit dem neuen Entwurf ebenfalls konkretisiert. Allerdings: Die Ampel-Koalition plant auch weiterhin, dass es die neuen Ausschreibungspflichten nur für Rabattverträge in den Bereichen Onkologika und Antibiotika geben soll. Konkret ist geplant, dass die Krankenkassen bei der Ausschreibung verpflichtet werden, Lose zu bilden und mindestens die Hälfte der Lose so auszuschreiben, dass Rabatte mit Herstellern vereinbart werden, die für die Herstellung Arzneimittel aus der EU verwenden.

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