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Lieferengpass-Gesetz
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Ampel-Koalition will Austauschfreiheiten doch behalten

Die Apotheken sollen die während der Coronavirus-Pandemie eingeführten Austauschfreiheiten nun doch behalten. Die Bundesregierung hat einen Regierungsentwurf des Lieferengpass-Gesetzes vorgelegt, nach dem die Abgaberegeln nun doch nicht an die Engpass-Liste des BfArM geknüpft sind. Allerdings müssen die Apothekenteams vor dem Austausch mindestens bei zwei Großhändlern angefragt haben. Außerdem soll der Großhandel nun auch eine Engpass-Pauschale erhalten.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 28.03.2023  12:15 Uhr
50-Cent-Engpass-Pauschale für Apotheken bleibt, Großhändler erhalten 20 Cent

50-Cent-Engpass-Pauschale für Apotheken bleibt, Großhändler erhalten 20 Cent

An einer anderen wichtigen Stelle hat sich für die Apotheken allerdings nichts getan: Die Ampel-Koalition plant weiterhin, dass Apotheken im Falle eines Austauschs eine Engpass-Pauschale in Höhe von 50 Cent abrechnen können. Die ABDA hatte heftig gegen die Höhe dieser geplanten Pauschale protestiert. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening hatte die Pauschale als »Herabwürdigung des Berufsstandes« bezeichnet und für das Engpass-Management der Apotheken eine höhere Entlohnung gefordert. Freuen können sich allerdings die pharmazeutischen Großhandlungen: Im neuen Entwurf ist erstmals eine Engpass-Pauschale in Höhe von 20 Cent pro Rx-Packung vorgesehen. Die Großhändler sollen diese aufschlagen dürfen, wenn ein Rx-Medikament in der Apotheke ausgetauscht wird. Für die neue Vergütung für Apotheken und Großhändler rechnet die Bundesregierung insgesamt mit Mehrausgaben in Höhe von 10 Millionen Euro für die Krankenkassen.

Neue Bevorratungspflichten in der Klinikversorgung

Die neuen Bevorratungspflichten für krankenhausversorgende Apotheken und Klinikapotheken will die Bundesregierung zudem konkretisieren. Die Bevorratungspflichten sollen künftig für Arzneimittel zur parenteralen Anwendung und für intensivmedizinisch verordnete Antibiotika gelten. Um für die Produktion und Erforschung von Reserveantibiotika Anreize zu schaffen, soll es Herstellern von anerkannten Reserveantibiotika mit neuen Wirkstoffen ermöglicht werden, den von ihnen bei Markteinführung frei gewählten Abgabepreis auch über den Zeitraum von sechs Monaten hinaus beizubehalten. Die Verhandlung zur Höhe des Erstattungsbetrags entfällt zudem und bei Mengenausweitungen zum Beispiel durch Indikationserweiterungen, sind Preis-Mengen-Vereinbarungen vorgesehen.

Import von ausländischer Ware wird erleichtert

Zudem will die Ampel-Koalition bei Lieferengpässen die Abgabe von importierten Arzneimitteln erleichtern: Bei einem drohenden Engpass darf das BfArM abweichend von den sonstigen Regelungen und nach Antrag eines Herstellers auch die Abgabe von ausländischer Ware mit fremdsprachigen Kennzeichnungen erlauben. Bislang war dies nur in Einzelfällen möglich, wenn die betroffenen, ausländischen Arzneimittel unmittelbar von Ärzten an den Patienten angewendet werden.

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