Ärzte wollen Zuschlag für Engpassmanagement |
Cornelia Dölger |
16.05.2023 12:30 Uhr |
Weil sie durch die Arzneimittel-Lieferengpässe einen hohen Mehraufwand hätten, fordern Ärzte einen Zuschlag zu den Versichertenpauschalen. / Foto: Adobe Stock/M.Doerr & M.Frommherz GbR
Das Lieferengpassmanagement kostet Apotheken Zeit und Nerven. Damit sie dabei zumindest etwas mehr Beinfreiheit haben, wurden die während der Corona-Pandemie eingeführten gelockerten Vorgaben für den Arzeimittelaustausch gerade erst verlängert. Offiziell seit heute dürfen Apotheken nicht verfügbare Rabattarzneimittel weiterhin leichter austauschen und sind dabei in der Regel vor Retaxierungen geschützt. Ab 1. August ist dann mit dem geplanten Lieferengpassgesetz eine Anschlussregelung geplant.
Für den Mehraufwand fordern die Apotheken seit Längerem eine Aufwandspauschale. Darauf ist die Politik zwar durchaus eingegangen, allerdings hat sie grundlegend andere Vorstellungen von der adäquaten Höhe einer solchen Pauschale: Im geplanten Lieferengpass-Gesetz vorgesehen sind bislang 50 Cent für das Lieferengpassmanagement; die Apotheken hingegen halten den Betrag für deutlich zu niedrig angesetzt.
Nun melden sich auch die Ärzte in dieser Sache zu Wort. Im Vorfeld des heute gestarteten 127. Ärztetags in Essen tagte wie üblich die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Thema bei diesem Treffen war gestern unter anderem der Mehraufwand durch Lieferengpässe. Hier wünschen sich die Ärzte mehr Geld. So verabschiedete die Vertreterversammlung der KBV bei ihrer Sitzung einen entsprechenden Antrag zu Arzneimittelengpässen, wie die KBV im Nachgang mitteilte.
Demnach wird der Vorstand beauftragt, in den für Sommer anstehenden Honorarverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband einen Zuschlag zu den Versichertenpauschalen für alle Fachgruppen, die Arzneimittel verordnen, zu verhandeln. Damit sollen die durch die Versorgungsengpässe verursachten Mehraufwendungen abgegolten werden.
Als Begründung gibt die Vertreterversammlung eben diese Mehraufwendungen an. Sie kämen etwa durch notwendige Rezeptänderungen beziehungsweise sogar Umstellungen der Therapie zustande. Dieser Mehraufwand gehe inzwischen »weit über den bisherigen und im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) kalkulierten Aufwand« hinaus. Hierdurch werde zusätzlich das Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten und Patienten gestört. Deshalb sei der Mehraufwand auszugleichen. Er könne durch die Krankenkasse in Form einer Vertragsstrafe refinanziert werden, analog der Gesetzesänderung zum geplanten Arzneimittellieferengpassverbesserungsgesetz, so der Ärztevorschlag.
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