Ärzte meckern über Impfvergütung der Apotheken |
Der Hausärzteverband beschwert sich über das neue Impfangebot in Apotheken. / Foto: imago images/photothek
Nach schwierigen Verhandlungen haben sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband nun doch noch auf einen Vertrag für Grippeschutzimpfungen in Apotheken geeinigt. Dieser gilt rückwirkend zum 1. Oktober dieses Jahres und sieht Details zu den Patientengruppen, zur Dokumentation, zur Durchführung sowie zur Vergütung und zur Abrechnung vor. Die PZ hatte über die Vertragsdetails ausführlich berichtet.
Kaum ist das Papier in der Welt, melden sich die Ärzte zu Wort. Der frisch gewählte Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes (DHÄV), Markus Beier, hat sich in einer Pressemitteilung über die Apotheken-Impfungen grundsätzlich und die Vergütung beschwert. »Apothekerinnen und Apotheker haben viele Kompetenzen – das Impfen gehört allerdings weiterhin nicht dazu! Sie sind hierfür nach wie vor schlichtweg nicht ausgebildet, beispielsweise für den Fall eines allergischen Schocks. Aus gutem Grund ist das Impfen eine urärztliche Aufgabe. Dass das jetzt ausgehebelt wird, ist für die Patientinnen und Patienten am Ende des Tages keine gute Nachricht«, so Beier.
Aus Sicht des DHÄV sollten weiterhin ausschließlich Mediziner impfen dürfen. Denn: »Wenn immer mehr Berufsgruppen beim Impfen mitmischen, dann hat am Ende niemand mehr den Überblick und trägt die Gesamtverantwortung. So werden wir die Impfquote nicht steigern können. Das lehrt auch die Erfahrung beispielsweise bei den Corona-Impfungen in den Apotheken. Auch dieses Angebot wird von den Menschen kaum angenommen.« Tatsächlich ist allerdings das Gegenteil der Fall: Eine Studie der Uni Saarland zeigte erst kürzlich, dass sich die Zahl der Impfwilligen mit den Apotheken-Impfungen gesteigert hat und die Apotheken selbst auch effizienter geworden sind während der Modellvorhaben. Der Hausärzteverband fordert trotzdem, dass »ein Akteur ganz klar den Hut aufhat und am Ende des Tages auch die Verantwortung trägt«. Das könne nur die Hausärztin oder der Hausarzt sein.
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