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Grippeschutz

Ärzte meckern über Impfvergütung der Apotheken

Seit wenigen Tagen steht der Vertrag zwischen Krankenkassen und Apotheken zu Grippeschutzimpfungen in Apotheken. Nun haben sich erneut die Hausärzte zu Wort gemeldet und beschweren sich über die Apotheken-Impfungen und die damit verbundene Vergütung. Mit seiner Argumentation liegt der Hausärzteverband allerdings nur bedingt richtig.
Benjamin Rohrer
13.10.2022  12:30 Uhr

Nach schwierigen Verhandlungen haben sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband nun doch noch auf einen Vertrag für Grippeschutzimpfungen in Apotheken geeinigt. Dieser gilt rückwirkend zum 1. Oktober dieses Jahres und sieht Details zu den Patientengruppen, zur Dokumentation, zur Durchführung sowie zur Vergütung und zur Abrechnung vor. Die PZ hatte über die Vertragsdetails ausführlich berichtet.

Kaum ist das Papier in der Welt, melden sich die Ärzte zu Wort. Der frisch gewählte Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes (DHÄV), Markus Beier, hat sich in einer Pressemitteilung über die Apotheken-Impfungen grundsätzlich und die Vergütung beschwert. »Apothekerinnen und Apotheker haben viele Kompetenzen – das Impfen gehört allerdings weiterhin nicht dazu! Sie sind hierfür nach wie vor schlichtweg nicht ausgebildet, beispielsweise für den Fall eines allergischen Schocks. Aus gutem Grund ist das Impfen eine urärztliche Aufgabe. Dass das jetzt ausgehebelt wird, ist für die Patientinnen und Patienten am Ende des Tages keine gute Nachricht«, so Beier.

Hausärzte wollen den Hut aufbehalten

Aus Sicht des DHÄV sollten weiterhin ausschließlich Mediziner impfen dürfen. Denn: »Wenn immer mehr Berufsgruppen beim Impfen mitmischen, dann hat am Ende niemand mehr den Überblick und trägt die Gesamtverantwortung. So werden wir die Impfquote nicht steigern können. Das lehrt auch die Erfahrung beispielsweise bei den Corona-Impfungen in den Apotheken. Auch dieses Angebot wird von den Menschen kaum angenommen.« Tatsächlich ist allerdings das Gegenteil der Fall: Eine Studie der Uni Saarland zeigte erst kürzlich, dass sich die Zahl der Impfwilligen mit den Apotheken-Impfungen gesteigert hat und die Apotheken selbst auch effizienter geworden sind während der Modellvorhaben. Der Hausärzteverband fordert trotzdem, dass »ein Akteur ganz klar den Hut aufhat und am Ende des Tages auch die Verantwortung trägt«. Das könne nur die Hausärztin oder der Hausarzt sein.

Bekommen Apotheker wirklich mehr Geld als Ärzte?

Und auch über die Vergütungshöhe beschwert sich Beier. »Dass die Apothekerinnen und Apotheker mehr Geld für die Impfungen erhalten sollen als die Ärztinnen und Ärzte ist absolut inakzeptabel. Dafür gibt es keinen sachlichen Grund. Warum sollte eine Ärztin oder ein Arzt, die/der das Impfen und den Umgang mit möglichen Impfreaktionen in Aus- und Weiterbildung gelernt hat, weniger Vergütung erhalten als Apothekerinnen und Apotheker, die hierzu lediglich einen kurzen Workshop besucht haben? Das kann niemand nachvollziehen«, so der Verbandschef.

Aber auch hier liegt Beier nicht richtig. Schließlich erhalten Apotheken für ihre Impfleistung 7,60 Euro und liegen somit sogar leicht unter dem ärztlichen Niveau. Zur Erklärung: Die ärztlichen Vergütungen für Influenza-Impfungen variieren je nach KV-Region. In Berlin erhalten die Mediziner beispielsweise rund 8 Euro, in Westfalen-Lippe sind es derzeit sogar 8,15 Euro pro Impfung. Zusätzlich zur Vergütung für die Impfleistung erhalten die Apotheken pro Impfung 2,40 Euro für Nebenleistungen – ein Betrag, der der besonderen Situation der Apotheke im Vergleich zum Arzt Rechnung trägt und unter anderem zum Ausgleich anfallender Verwürfe dienen soll. Außerdem erhalten die Apotheken einen weiteren Euro pro Impfung für die entstandenen Beschaffungskosten. Die Summe von 11 Euro mit der Ärztevergütung gleichzusetzen, ist also unzulässig.

Honoraranpassung gefordert

Trotzdem verlangt der Hausärzteverband nun eine Honoraranpassung. »Keine Impfung durch Ärztinnen und Ärzte sollte in Zukunft mit weniger als 11 Euro vergütet werden! Es kann nicht sein, dass bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten der Rotstift angesetzt wird und im selben Atemzug solche Vereinbarungen getroffen werden, deren Mehrwert für die Versorgung mehr als zweifelhaft ist!«, so Beier.

Auch die KBV beschwert sich

Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat sich zu den Vereinbarungen zwischen DAV und GKV-SV zu Wort gemeldet. KBV-Chef Andreas Gassen erklärte in einer Pressemitteilung: »Es ist erstaunlich, wofür der GKV-Spitzenverband bereit ist, sehr viel Geld auszugeben, das eigentlich woanders hingehört. In die Weiterentwicklung der Strukturen der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung.«

Und auch die KBV erklärt in ihrer Mitteilung fälschlicherweise, dass die Apotheker für ihre Impfleistung besser honoriert werden als die Mediziner. »Das ist mehr als viele niedergelassene Kolleginnen und Kollegen bekommen, die jährlich über 20 Millionen Grippeimpfungen in wenigen Wochen absolvieren, ihre Patienten intensiv beraten und im seltenen Fall von Impfreaktionen in der Lage sind, sofort zu helfen. Das Impfen ist und bleibt eine originär ärztliche Aufgabe, denn es geht hier um mehr als nur den Piks«, sagte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Stephan Hofmeister.

Immerhin: Gassen erkennt an, dass die Impfvergütung der Apotheker auch eine »finanzielle Absicherung für zu viel bestellten Impfstoff« enthalte. Die KBV leitet daraus eine weitere Beschwerde ab: »Es kann daher nicht sein, dass Apothekern diese finanzielle Absicherung von den Kassen eingeräumt wird, während Ärzten von denselben Kassen dann ein Regress droht«, so KBV-Chef Gassen.

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