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Grippeschutzimpfung

Ärzte kritisieren geplante Verstetigung der Apotheken-Impfungen

Hinsichtlich der geplanten Verstetigung der Grippe-Impfungen in Apotheken gibt es von Apothekerseite zunächst Zustimmung. Ärzteverbände kritisieren dieses Vorhaben allerdings scharf. Ein Verband erklärte, den Apothekern fehle es beim Impfen schlicht an medizinischer Kompetenz.
Charlotte Kurz
26.04.2022  11:00 Uhr
Ärzte kritisieren geplante Verstetigung der Apotheken-Impfungen

Mittlerweile bieten hierzulande viele Apotheken Grippeschutzimpfungen an. Dies ist seit rund zwei Jahren im Rahmen von Modellprojekten möglich, die Ampel-Regierung sieht nun aber vor, diese Leistung zur Regelversorgung hinzuzufügen. Per Änderungsantrag soll dieses Vorhaben in das Pflegebonusgesetz überführt werden, darüber hatte die PZ am vergangenen Freitag bereits berichtet. Vorgesehen ist demnach, dass ein entsprechender Abschnitt in das Infektionsschutzgesetz eingefügt werden soll. Dort sind auch die zeitlich begrenzten Covid-19-Impfungen in Apotheken festgehalten.

Auf Apothekerseite sorgt diese geplante Gesetzesänderung zunächst für Zustimmung. »Die vorgeschlagene Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes macht absolut Sinn! Die Apotheker:innen in Deutschland haben sich gewissenhaft auf die neuen Aufgaben vorbereitet – sowohl auf Corona- als auch auf Grippeschutzimpfungen«, erklärte der Vorsitzende des Hessischen Apothekerverbands, Holger Seyfarth, gegenüber der PZ. »Mit ihrem Angebot erhöhen sie die Aufmerksamkeit der Menschen für Schutzimpfungen und sorgen dafür, dass sich insgesamt mehr Menschen impfen lassen – nicht nur in Apotheken.« Daher sei es an der Zeit, Grippeschutzimpfungen in Apotheken auch in Deutschland in die Regelversorgung zu überführen und die Bevölkerung endlich vom hochqualifizierten Angebot bei niedrigschwelligem Zugang, den die Apotheken bieten, profitieren zu lassen. So sei es ja in vielen europäischen und außereuropäischen Ländern bereits seit Jahren geübte und bewährte Praxis.

In die bisherigen Modellvorhaben zu Grippeschutzimpfungen in Apotheken sind nur einige Gruppierungen von Apothekern eingebunden. In den meisten Fällen handelt es sich um Apothekerverbände, die mit Krankenkassen Selektivverträge abgeschlossen haben. Allerdings kam es bislang nur in zehn von 17 Verbandsregionen zu solchen Verträgen – in vielen Teilen der Bundesrepublik dürfen Apotheker somit nicht gegen Influenza impfen, unter anderem in Hessen. Durch die geplante gesetzliche Änderung könnten Kassen und Apotheker auf Bundesebene dazu aufgerufen werden, einen bundesweit gültigen Kollektivvertrag auszuhandeln, dann dürften geschulte Apotheker im gesamten Bundesgebiet in die Impfungen einsteigen. Die ABDA hatte sich in den vergangenen Monaten politisch dafür eingesetzt. Auch am heutigen Dienstag meldete sich ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening zu Wort: »Es ist erneut in der politischen Diskussion, dass Apotheken Grippeschutzimpfungen im Rahmen der Regelversorgung anbieten sollen. Aus unserer Sicht wäre das eine sinnvolle niedrigschwellige Ergänzung des umfangreichen ärztlichen Impfangebots. In Pilotprojekten in acht Bundesländern impfen Apothekerinnen und Apotheker bereits gegen Influenza. Voraussetzung ist natürlich, dass sie eine mit der Ärzteschaft abgestimmte Fortbildung absolviert haben.«

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