KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner fordert eine Klarstellung vom Bundesgesundheitsministerium. / © axentis.de / Lopata / KBV
Am 12. März hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden, dass Apotheken Rezepturen nur auf Grundlage konkreter Verschreibungen für Patienten herstellen dürfen. Eine Herstellung für den Praxisbedarf ist damit nicht erlaubt. Das Urteil führt seither zu vielen Problemen, da zahlreiche Verordnungen nicht mehr rechtssicher bedient werden können. Im August hat die ABDA daher eine Klarstellung vom Gesetzgeber gefordert, um schwerwiegende Versorgungsengpässe zu verhindern.
Auch die Ärzteschaft bekommt die Folgen des Urteils zu spüren. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) spricht in ihren »Praxisnachrichten« von »erheblichen Versorgungsproblemen bei Rezepturarzneimitteln« und hat sich daher an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gewandt, um eine zeitnahe Anpassung der rechtlichen Vorgaben zu fordern.
In dem Schreiben erklärt KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner die Folgen des Urteils, das für den Versorgungsalltag eine »Zäsur mit weitreichenden Konsequenzen« sei. Zahlreiche wichtige Medikamente stünden nicht oder nicht in geeigneter Form als Fertigarzneimittel zur Verfügung. Daher habe man oft auf Rezepturen zurückgegriffen, »die auf Grundlage entsprechender Verordnungen über Praxis- oder Sprechstundenbedarf hergestellt wurden«.
Laut Steiner habe das Urteil in den vergangenen Monaten zu erheblichen Problemen geführt. Die Folgen seien im Praxisalltag, in der Notfallversorgung und beim ambulanten Operieren spürbar. Die KBV-Vorständin fordert daher vom BMG eine zeitnahe Prüfung und Anpassung der rechtlichen Vorgaben. Die KBV habe dem Ministerium bereits konkrete Gesetzgebungsvorschläge unterbreitet.