ABDA von Gutachten nicht überrascht |
Jennifer Evans |
09.01.2020 11:34 Uhr |
Sie kommunizieren viel, aber nicht über alles: Dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (l.) ein Gutachten zum Apothekenmarkt in Auftrag gegeben hat, war ABDA-Präsident Friedemann Schmidt nicht bekannt. / Foto: Imago/Oryk HAIST
Zwar war die ABDA vorab nicht in das BMG-Vorhaben involviert, ein Gutachten zur Rx-Preisbindung in Auftrag zu geben. Überrascht von dem Schritt des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) ist die Standesvertretung aber nicht. Demnach hatte »das BMG ja schon im Herbst signalisiert, die mit dem Kabinettsbeschluss zum Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz eingeschlagene politische Linie bei Bedarf auch durch weitere Daten beziehungsweise Untersuchungen stützen zu wollen«, so Kern. Die Vergabe eines Gutachtens sei also »nur konsequent«.
Derzeit liegt die Kabinettfassung des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes (VOASG) in Brüssel. Eine Rückmeldung zum Entwurf, der in der Kritik steht, nicht europarechtskonform zu sein, wird Anfang 2020 erwartet. Sollte das VOASG aufgrund von Bedenken der Kommission in puncto Rx-Preisbindung womöglich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) landen, könnten die Zahlen aus dem Gutachten als gute Argumentationsgrundlage für die Gesetzesinitiative dienen. Wichtig ist der ABDA vor allem, dass das BMG nicht sein Ziel aus den Augen verliert. »Am Ende muss es auch dem Gesetzgeber darum gehen, eine flächendeckende Rund-um-die-Uhr-Versorgung mit Arzneimitteln zu erhalten«, betonte Kern. Und die könnten nur die Apotheken vor Ort garantieren.
Offenbar will Spahn mit diesem Schritt gleichzeitig die Offizinen stärken – und sein Gesetz retten. Bereits im November hatte er das IGES-Institut und das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) damit beauftragt, ein ökonomisches Gutachten zum Apothekenmarkt zu erstellen. Dies soll nach Angaben des Ministeriums mögliche Auswirkungen einer partiellen oder vollständigen Aufgabe der Preisbindung beziehungsweise der Gewährung von Boni bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln beleuchten. Mitte 2020 sollen die Ergebnisse vorliegen.
Das grundsätzliche Ziel der Apothekenreform ist es, die Schieflage im Apothekenmarkt zu korrigieren. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Oktober 2016 dürfen Versender aus dem EU-Ausland Rabatte auf Rx-Arzneien gewähren, während Apotheken hierzulande sich weiter an die Preisbindung halten müssen. Spahn will die Preisbindung für den Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nun für alle Marktteilnehmer im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) verankern.