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Abgabe an Laien

ABDA empfiehlt Apothekenpflicht für Antigentests

Schon bald könnten die ersten Coronavirus-Selbsttests auf Antigenbasis auf den Markt kommen. Das Bundesgesundheitsministerium arbeitet derzeit an einer Verordnung, nach der diese Tests auch an Laien abgegeben werden dürfen. Die ABDA begrüßt das grundsätzlich, empfiehlt allerdings eine Apothekenpflicht.
Benjamin Rohrer
27.01.2021  09:00 Uhr

Am vergangenen Freitag hatte die PZ bereits über die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) berichtet, nach denen die Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) erneut novelliert werden soll. Konkret ist geplant, bestimmte Antigentests auf das Coronavirus für die Abgabe an Laien freizugeben. Die Zuverlässigkeit der bislang im Markt angebotenen Tests hängt vor allem von einer korrekten Probennahme im tiefen Nasen-Rachen-Raum ab. Daher eignen diese sich nicht als Selbsttests. Allerdings arbeiten mehrere Hersteller an Antigentests, für die Laien die Probennahme an sich selbst durchführen können. Beispielsweise könnten Spucktests künftig an Laien verkauft werden.

Die ABDABundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hat zu dieser Novellierung der MPAV am gestrigen Dienstagnachmittag ihre Stellungnahme ans BMG geschickt. Die Standesvertretung der Apotheker erachtet die Freigabeerleichterungen als »sinnvoll«. »Sowohl mit den bereits verfügbaren Antigentests (zur Anwendung durch geschultes Personal) als auch den noch zu entwickelnden Tests (zur Eigenanwendung) können wertvolle Beiträge zur frühzeitigen Erkennung von Infektionen und damit zur Eindämmung der Pandemie geleistet werden«, heißt es in der Stellungnahme.

ABDA: Durchführung beim Heilberufler bleibt beste Variante

Zunächst erklärte die ABDA, dass aus ihrer Sicht weiterhin die Durchführung und Auswertung durch einen Heilberufler »die beste Variante« bleibe. »Dies ist auch wichtig, damit der Meldeweg an die Gesundheitsämter schnell und sicher verläuft«, heißt es. Wenn sich aber zusätzlich auch Privatpersonen selbst testen können, sollte dies laut ABDA ermöglicht werden. »Apotheken werden diese Tests anbieten und kompetent dazu beraten«, so die ABDA.

Gleich aus mehreren Gründen legt die Standesvertretung dem BMG allerdings eine Apothekenpflicht für die neuen Tests ans Herz. Schließlich sei zu erwarten, dass Tests zur Eigenanwendung aufgrund ihrer Funktionsweise mit einem vergleichsweise höheren Anteil falsch-negativer Testergebnisse als bisherige Tests verbunden sind. Hinzu komme, dass dieser Anteil umso höher ausfallen wird, je mehr unbeabsichtigte Fehler bei der Durchführung durch die Kunden auftreten. »Nach unserer Einschätzung sind auch diese Tests mit durchaus nennenswerten Schwierigkeiten bei ihrer Anwendung verbunden, welche ihre korrekte Benutzung nicht ohne weiteres als gesichert erscheinen lassen«, so die ABDA.

Die Apotheker könnten den Kunden und seinen Beratungsbedarf einschätzen, Fragen zu den Tests könnten persönlich beantwortet werden, insgesamt werde die Sensibilität der Kunden deutlich verstärkt. Eine qualifizierte Beratung würde einerseits Fehlerquellen für falsche Testergebnisse minimieren. Zum anderen könnten Testergebnisse besser eingeordnet werden. »Schließlich würde die Beratung auch Hinweise über das richtige Verhalten bei positiven Testergebnissen beinhalten«, erklärt die ABDA.

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