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Brief des Gesamtvorstandes
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ABDA appelliert an Warken: Fixum statt Abschlag

Die Apothekerschaft protestiert gegen die geplante Erhöhung des Kassenabschlags. In einem Brief an Gesundheitsministerin Warken fordert der ABDA-Gesamtvorstand, dass die Sparmaßnahme gestrichen und stattdessen endlich das Fixum angehoben wird.
AutorAlexander Müller
Datum 04.05.2026  17:30 Uhr

Mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz will die Regierung die Krankenkassen um 16,3 Milliarden Euro entlasten. Auch die Apotheken sollen einen Beitrag leisten. Der Kassenabschlag soll von derzeit 1,77 auf 2,07 Euro pro Packung steigen.

Diese unbefristete »Honorarkürzung« verursache eine zusätzliche Belastung von 170 Millionen Euro netto für die Apotheken, schreiben die je 17 Landesapothekerkammern und Landesapothekerverbände in einem gemeinsamen Brief an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU).

Das GKV-Spargesetz habe »das Potenzial, die Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung in Deutschland nachhaltig zu schwächen und Versorgungsstrukturen zu zerstören«, so die Warnung des ABDA-Gesamtvorstands. Das stehe in klarem Widerspruch zu der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen finanziellen Stärkung der Apotheken. »Stärkung vor Belastung, nicht umgekehrt.« Schließlich hätten die Apotheken den Kassen schon durch das seit 2013 unverändert gebliebene Honorar 16 Milliarden Euro eingespart.

Höheres Fixum verbindlich versprochen

Obwohl Warken mehrfach öffentlichen versprochen hat, dass die von der Koalition geplante Erhöhung des Honorars von derzeit 8,35 auf 9,50 Euro zeitnah kommen soll, liegt noch kein konkreter Umsetzungsvorschlag vor. »Dieser Kurs ist inakzeptabel und droht zum Wortbruch gegenüber den knapp 16.600 Apothekenteams und zur Gefahr für die Patientinnen und Patienten in Deutschland zu werden«, schreiben die Chefs der Kammern und Verbände. »Die Anhebung des Fixums auf 9,50 Euro muss jetzt kommen!«

Eine Stabilisierung der Apotheken sei jetzt wichtig, um die niedrigschwellige Versorgung sicherzustellen. »Apotheken reduzieren in einer überalternden Gesellschaft Folgekosten durch Fehlmedikation, Doppelverordnungen und Nebenwirkungen«, so das Argument des ABDA-Gesamtvorstands. Außerdem gehe es um rund 160.000 wohnortnahe Arbeitsplätze, von denen fast 90 Prozent auf Frauen entfielen.

Viele Apotheken in der Verlustzone

Seit 2013 hätten die Apotheken keine substanzielle Honoraranpassung erhalten, trotz um 65 Prozent gestiegener Betriebskosten. Jede fünfte Apotheke in Deutschland sei in dieser Zeit verloren gegangen und weitere Schließungen zeichneten sich ab: Rund 18 Prozent der Apotheken erwirtschaften laut ABDA ein Betriebsergebnis unter 50.000 Euro, 7 Prozent befänden sich in der Verlustzone.

Weitere Honorarkürzungen würden diese Apotheken schwer treffen, mahnt der Gesamtvorstand. Die im Spargesetz geplante Anhebung des Kassenabschlags um 30 Cent bedeute eine »dauerhafte Honorarkürzung« in Höhe von 3 Prozent der gesamten Apothekenvergütung bei GKV-Fertigarzneimitteln. Jede weitere geschlossene Apotheke bedeute längere Wege für die Patienten. »Ist eine Apotheke einmal geschlossen, geht Versorgungsstruktur unwiderruflich verloren – zum massiven Nachteil der Patientinnen und Patienten«, heißt es im Brief.

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