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BMG-Verordnung
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Ab November gelten neue Analgetika-Warnhinweise

Eine Verordnung aus dem Bundesministerium für Gesundheit hat neue Formulierungen für Analgetika-Warnhinweise festgelegt. Diese gelten ab dem 1. November und greifen auch für Präparate mit dem Wirkstoff Dexibuprofen.
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 26.10.2022  16:30 Uhr

Übergangsfristen vorgesehen

Packungen mit dem bisherigen Warnhinweis verlieren ab November ihre Verkehrsfähigkeit. Allerdings sieht das BMG Übergangsfristen vor. Demnach dürfen Apotheken Defekturarzneimittel und Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff Dexibuprofen, die den bisherigen Warnhinweis tragen, noch bis zum 31. Oktober 2023 in den Verkehr bringen, Hersteller haben für die Umstellung bis zum 31. Oktober 2024 Zeit. Großhändler und Apotheken dürfen solche Arzneimittel auch noch nach diesem Zeitpunkt in den Verkehr bringen.

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