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BMG-Verordnung

Ab November gelten neue Analgetika-Warnhinweise

Eine Verordnung aus dem Bundesministerium für Gesundheit hat neue Formulierungen für Analgetika-Warnhinweise festgelegt. Diese gelten ab dem 1. November und greifen auch für Präparate mit dem Wirkstoff Dexibuprofen.
Jennifer Evans
26.10.2022  16:30 Uhr
Ab November gelten neue Analgetika-Warnhinweise

Nachdem das Bundesgesetzblatt am 25. Oktober 2022 die sogenannte Verordnung zur Änderung der Analgetika-Warnhinweis-Verordnung und der Arzneimittel-Verschreibungsordnung verkündet hatte, tritt sie nun ab 1. November 2022 in Kraft. Der Bundesrat hatte der Verordnung aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bereits am 7. Oktober 2022 zugestimmt.

Grundsätzlich gilt die neue Verordnung für bestimmte zugelassene, oral oder rektal anzuwendende und OTC-Präparate, die Acetylsalicylsäure, Dexibuprofen, Diclofenac, Ibuprofen, Naproxen, Paracetamol, Phenazon oder Propyphenazon enthalten. Außerdem fallen Rezepturarzneimittel und Defekturarzneimittel gemäß Apothekenbetriebsordnung darunter. Eine Erweiterung gab es für Präparate mit dem Wirkstoff Dexibuprofen. Nicht betroffen von den neuen Regeln sind Arzneimittel, die als Thrombozyten-Aggregationshemmer zum Einsatz kommen oder als Prüfpräparate dienen. 

Das muss auf der Packung stehen

Was die neu formulierten Warnhinweise betrifft, die in gut lesbarer Schrift auf der Vorderseite der äußeren Umhüllung beziehungsweise auf dem Behältnis aufgebracht sein müssen, gilt laut BMG ab 1. November Folgendes:

Medikamente, die zur Behandlung von leichten bis mäßig starken Schmerzen oder Fieber zum Einsatz kommen, dürfen nur mit folgendem Warnhinweis in den Verkehr kommen: »Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben!« Sind die Arzneimittel auch für andere Zwecke als die oben genannten vorgesehen, muss ihre Packung diese Aufschrift tragen: »Ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben!«

Der bisherige Warnhinweis »Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als vom Apotheker oder von der Apothekerin empfohlen!« gilt für Rezeptur- und Defekturarzneimittel mit den Wirkstoffen Acetylsalicylsäure, Diclofenac, Ibuprofen, Naproxen, Paracetamol, Phenazon oder Propyphenazon. Er wird abgelöst von dem neuen Warnhinweis, der dann ebenfalls für Dexibuprofen-haltige Rezeptur- und Defekturarzneimittel gilt, und so lautet: »Ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als von der Apothekerin oder vom Apotheker empfohlen!«

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