25 Jahre Wegbereiter für pharmazeutische Betreuung |
Daniela Hüttemann |
24.11.2022 18:00 Uhr |
Das Konzept der pharmazeutischen Betreuung wurde bereits in den 1990er-Jahren entwickelt und hat sich vielen Ländern etabliert. Deutschland hängt, was die strukturierte, vergütete Umsetzung angeht, den angelsächsischen Ländern und der Schweiz hinterher. / Foto: Getty Images/Dirk Odendaal
1997 wurde die Förderinitiative Pharmazeutische Betreuung gegründet und ein Jahr später als gemeinnütziger Verein anerkannt. Seit zwölf Jahren ist Ronald Schreiber ihr Vorsitzender, der zugleich Präsident der Landesapothekerkammer Thüringen ist. Bei der heutigen Mitgliederversammlung wurde Schreiber in seinem Amt bestätigt, ebenso die anderen Vorstandsmitglieder Dr. Christiane Eckert-Lill, Ina Richling und Sabine Skwara. Die bisherige stellvertretende Vorsitzende Sabine Gnekow hatte nicht mehr kandidiert. Ihr Amt übernimmt Skwara, während Sabine Haul neu in den Vorstand nachrückt.
»Wir haben gemeinsam viel erreicht in dieser Zeit – zum Beispiel wurden in diesem Jahr die pharmazeutischen Dienstleistungen eingeführt. Diese fußen auf den Ideen der pharmazeutischen Betreuung«, erklärte Schreiber. Mit der Förderung entsprechender Projekte habe die Förderinitiative zur Entwicklung der pharmazeutischen Dienstleistungen beigetragen. 27 geförderte Projekte wurden bislang abgeschlossen. Dabei umfasst eine Förderung nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch eine Beratung zur Konzeption, Durchführung und Auswertung des Projekts sowie eine Einschätzung zum Bedarf.
Der Verein mit seinen rund 170 Mitgliedern (darunter 30 Institutionen) und seinem hochkarätigen wissenschaftlichen Beirat will in Zukunft helfen, die bisher fünf pharmazeutischen Dienstleistungen flächendeckend zu etablieren sowie Modelle für weitere Dienstleistungen zu entwickeln. »Wir müssen hier jetzt mehr PS auf die Straße bringen«, so der Vorsitzende Schreiber. Dafür schreibt die Förderinitiative Fördermittel aus.
Die Förderinitiative Pharmazeutische Betreuung schreibt neue Fördermittel für Projekte zur Implementierung der pharmazeutischen Dienstleistungen aus. In diesen könnten zum Beispiel folgende Fragen untersucht werden (einzeln oder kombiniert):
Selbstverständlich können auch andere Fragestellungen zu den pharmazeutischen Dienstleistungen bearbeitet werden. Das Projekt soll eine praxisbezogene Untersuchung sein, gern im Sinne einer Machbarkeitsuntersuchung, deren Dauer maximal ein Jahr betragen soll. Das Projekt kann auch im Rahmen einer Diplomarbeit oder einer Projektarbeit während der Weiterbildung durchgeführt werden.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Projektergebnisse keiner kommerziellen Nutzung zugeführt werden, sondern allen Interessierten zur Verfügung gestellt werden, zum Beispiel durch Publikation oder Weitergabe erarbeiteter Materialien. Die detaillierten Förderbedingungen sind hier einsehbar.
Frist zur Einreichung von Anträgen ist der 31. März 2023. Anträge sind per E-Mail bei der Förderinitiative einzureichen (pharmazie@abda.de). Der Antrag darf einen Umfang von maximal zehn Seiten haben. Das Antragsformular ist unter https://www.foerderinitiative.de/foerderantrag.html zu finden.
Die Entscheidung über die Förderung trifft der Vorstand der FI. Diese ist abschließend und nicht anfechtbar. Der Vorstand behält sich vor, Anträge durch den Wissenschaftlichen Beirat begutachten zu lassen und ggf. Rückfragen zu stellen oder die Antragsteller um Stellungnahme zu bitten.
Weitere Auskünfte: Dr. Christiane Eickhoff, ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (c.eickhoff@abda.de)