Zahlreiche Klagen gegen Beitragsbescheide |
Klarheit in dem Streit wird es erst dann geben, wenn sich das OVG Nordrhein-Westfalen entschieden hat, ob es die Berufung zulässt und dann gegebenenfalls in der Sache entscheidet. Bis dahin ist nicht klar, ob und in welchem Umfang die Kammer ihre Rücklagen überhaupt auflösen muss.