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Nordrhein-Westfalen

Zahlreiche Klagen gegen Beitragsbescheide

Über die Beitragsbemessung der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) wird derzeit noch vor Gericht gestritten. Weil zwischenzeitlich die aktuellen Bescheide verschickt wurden, haben nach Informationen der PZ rund 100 Apothekerinnen und Apotheker Klage eingereicht. Die Anwälte werfen der Kammer Zeitspiel vor, sehen sich selbst dem Vorwurf der Geschäftemacherei ausgesetzt.
AutorKontaktAlexander Müller
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 26.08.2025  10:22 Uhr

Der Streit um die Kammerbeiträge fußt eigentlich auf der Kritik eines Apothekers an der Beitragsberechnung in Nordrhein. Nachdem die umsatzbezogene Deckelung 2021 aufgehoben wurde, mussten sehr große Apotheken mit zwei- bis dreistelligen Millionenumsätzen plötzlich deutlich höhere Beiträge zahlen. Vier Klagen gingen beim Verwaltungsgericht Düsseldorf ein, in einem Fall wurde schon entschieden, dass die Bescheide aufzuheben seien

Allerdings entschieden die Düsseldorfer Richter nicht zum Berechnungsprinzip nach Umsatz, vielmehr monierte das Gericht die zu hohen Rücklagen der Kammer – und damit die Haushaltsplanung. Die Kammer hegt »ernstliche Zweifel an der Richtigkeit dieser Entscheidung« und legte beim Oberverwaltungsgericht (OVG)  Nordrhein-Westfalen in Münster Nichtzulassungsbeschwerde ein.

Neue Bescheide nach bestehender Regelung

Doch die Anwälte der jetzt klagenden Apotheken werfen der Kammer vor, auf Zeit zu spielen. Die Kammer hatte ihre Mitglieder informiert, dass diese von niedrigeren Beiträgen »unmittelbar« profitieren würden, sollten die Gerichte am Ende tatsächlich entscheiden, dass die Kammer ihre Rücklagen auflösen muss. Von der geänderten Haushaltsplanung würden alle profitieren, ohne selbst Beitragsklage erheben zu müssen, schrieb die Kammer an ihre Mitgliedsapotheken.

Diese Einschätzung hält der Rechtsanwalt des klagenden Apothekers, Joachim Wüst, für fragwürdig. Dadurch wolle die Kammer erreichen, »dass nicht noch mehr Apotheken Klagen gegen die Beitragsbescheide des Jahres 2025 einlegen«, so Wüst gegenüber der PZ. Denn nur die Klage könne verhindern, dass die Bescheide rechtskräftig werden.

Insofern spiegele die Kammer den Mitgliedern einerseits »die falsche Tatsache« vor, dass sie bei Rechtskraft des Urteils des VG Düsseldorf keine Klage erheben müssten, um für Beiträge aus 2025 von der geänderten Haushaltsplanung und niedrigeren Beiträgen zu profitieren. Zudem werde »die wahre Tatsache« unterdrückt, dass die Apotheken die 2025er-Beiträge nur zurückerhielten, wenn sie Klage dagegen einreichten.

Auch der Steuerberater und Rechtsanwalt Bernhard Bellinger vertritt Apotheken, die gegen die aktuellen Bescheide klagen. Er kritisiert, dass die Kammer die Bescheide nicht unter Vorbehalt der rechtlichen Klärung gestellt hat. Nach seinen Angaben hat allein seine Kanzlei 93 Klagen für Mandanten eingereicht, damit die Bescheide nicht rechtskräftig werden. Weitere 20 übrigens gegen Bescheide der benachbarten Kammer Westfalen-Lippe, weil die aus Bellingers Sicht auch zu hohe Rücklagen hat.

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass aktuell vor allem die Anwälte verdienen. AKNR-Präsident Armin Hoffmann findet es zudem unsolidarisch, dass Einzelne gegen die Beiträge klagen. Er will sich dafür einsetzen, dass unabhängig vom Ausgang des Verfahrens kein Mitglied schlechter gestellt wird. Notfalls müssten eben alle neu verbeitragt werden, sagte er im Gespräch mit der PZ.

Schnelle Entscheidung des OVG wünschenswert

Klarheit in dem Streit wird es erst dann geben, wenn sich das OVG Nordrhein-Westfalen entschieden hat, ob es die Berufung zulässt und dann gegebenenfalls in der Sache entscheidet. Bis dahin ist nicht klar, ob und in welchem Umfang die Kammer ihre Rücklagen überhaupt auflösen muss.

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