| Cornelia Dölger |
| 13.10.2026 13:50 Uhr |
Im zu etablierenden Primärversorgungssystem spielen Apotheken auch bei der digitalen Bedarfseinschätzung eine Rolle. Sie sollten daher bei der Entwicklung der digitalen Bedarfseinschätzung beteiligt und als eigenständige Versorgungsoption berücksichtigt werden, fordert die ABDA.
Mit dem ApoVWG wurde auch die ausnahmsweise Rx-Abgabe ohne Rezept ermöglicht. §§ 48a und 48b Arzneimittelgesetz (AMG) regeln die neue Chroniker- sowie Akutversorgung. Diese Abgaben sollen laut ABDA einheitlich im digital gestützten Medikationsprozess und als strukturierte Nachträge in der elektronischen Medikationsliste (eML) erfasst werden. Dadurch würden Paralleldokumentationen vermieden und frühere Abgaben transparent dokumentiert.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.