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ABDA-Stellungnahme
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Wo beim GeDiG nachgebessert werden soll

Die ABDA unterstützt die Digitalisierungspläne im Gesundheitswesen, fordert beim Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDiG) aber Nachbesserungen bei Zuzahlungen, ePA-Zugriffen und Retaxationen. Außerdem soll der Einfluss der Krankenkassen begrenzt werden.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 13.10.2026  13:50 Uhr

Neue Chronikerversorgung: Abgaben in der eML erfassen

Im zu etablierenden Primärversorgungssystem spielen Apotheken auch bei der digitalen Bedarfseinschätzung eine Rolle. Sie sollten daher bei der Entwicklung der digitalen Bedarfseinschätzung beteiligt und als eigenständige Versorgungsoption berücksichtigt werden, fordert die ABDA.

Mit dem ApoVWG wurde auch die ausnahmsweise Rx-Abgabe ohne Rezept ermöglicht. §§ 48a und 48b Arzneimittelgesetz (AMG) regeln die neue Chroniker- sowie Akutversorgung.  Diese Abgaben sollen laut ABDA einheitlich im digital gestützten Medikationsprozess und als strukturierte Nachträge in der elektronischen Medikationsliste (eML) erfasst werden. Dadurch würden Paralleldokumentationen vermieden und frühere Abgaben transparent dokumentiert.

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