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GeDiG-Anhörung
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Preis fordert Schutz vor fehlerhaften E-Rezepten

ABDA-Präsident Thomas Preis forderte bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDiG) mehr Verlässlichkeit beim E-Rezept. Fehlerhafte Verordnungen dürften gar nicht erst ins System aufgenommen werden.
AutorKontaktAlexandra Amanatidou
Datum 15.10.2026  08:30 Uhr
Preis fordert Schutz vor fehlerhaften E-Rezepten

Die ABDA plädiert dafür, dass die Rezeptfachdienste technisch und formal einen Filter haben, der nur ordnungsgemäße Verschreibungen durchkommen lässt. Fehlerhafte Rezepte sollten gar nicht erst ins System gelassen werden, so Preis. Apotheken sowie Patientinnen und Patienten müssten sich darauf verlassen können, dass die abgerufenen E-Rezepte korrekt seien und dass die Abgabe mit der nötigen Sicherheit und Verlässlichkeit problemlos funktioniere. Auch die Abrechnung solle problemlos möglich sein.

Änderungsbedarf sieht der ABDA-Präsident auch bei der elektronischen Patientenakte (ePA). Derzeit könnten Apotheken nur geringfügige Fehler in der ePA ändern – und auch das nur in Absprache mit der Arztpraxis. »Das ist ein unnötiger bürokratischer Aufwand«, so Preis.

Echtzeitdaten von Krankenkassen für weniger Retaxationen

Annette Rennert, Fachärztin für Allgemeinmedizin, ist überzeugt, dass das E-Rezept einen Mehrwert für Praxen und Apotheken schafft, da es einfach zu nutzen ist. »Wenn Anwendungen gut und einfach gestaltet sind, werden sie auch in der breiten Menge angenommen und genutzt.«

Benedikt Bühler, Vorsitzender des Verbands Innovativer Apotheken, kritisierte die Datenstruktur beim E-Rezept. »Wir sehen es unfassbar kritisch, dass hier reingeschrieben werden kann, wie man möchte.« Dies würde die Verwendung von strukturierten Daten erschweren. Hier hätte er sich mehr Zusammenarbeit von den Akteurinnen und Akteuren im Gesundheitswesen gewünscht.

Als besseren Schutz vor Retaxationen fordert Bühler Echtzeitdaten der Krankenkassen in den Apotheken. »Wenn wir die elektronische Karte stecken, kommunizieren wir mit dem Fachdienst und den Servern der Krankenkassen«, erklärte Bühler. Beim Austausch von Echtzeitdaten könne erkennbar sein, ob die Person bei der Krankenkasse versichert ist und ob sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit ist. Diese Informationen seien momentan nicht sichtbar.

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