| Alexandra Amanatidou |
| 15.10.2026 08:30 Uhr |
Heute fand die Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDiG) statt. Auch ABDA-Präsident Thomas Preis nahm daran teil. / © Alois Müller
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Die ABDA plädiert dafür, dass die Rezeptfachdienste technisch und formal einen Filter haben, der nur ordnungsgemäße Verschreibungen durchkommen lässt. Fehlerhafte Rezepte sollten gar nicht erst ins System gelassen werden, so Preis. Apotheken sowie Patientinnen und Patienten müssten sich darauf verlassen können, dass die abgerufenen E-Rezepte korrekt seien und dass die Abgabe mit der nötigen Sicherheit und Verlässlichkeit problemlos funktioniere. Auch die Abrechnung solle problemlos möglich sein.
Änderungsbedarf sieht der ABDA-Präsident auch bei der elektronischen Patientenakte (ePA). Derzeit könnten Apotheken nur geringfügige Fehler in der ePA ändern – und auch das nur in Absprache mit der Arztpraxis. »Das ist ein unnötiger bürokratischer Aufwand«, so Preis.
Annette Rennert, Fachärztin für Allgemeinmedizin, ist überzeugt, dass das E-Rezept einen Mehrwert für Praxen und Apotheken schafft, da es einfach zu nutzen ist. »Wenn Anwendungen gut und einfach gestaltet sind, werden sie auch in der breiten Menge angenommen und genutzt.«
Benedikt Bühler, Vorsitzender des Verbands Innovativer Apotheken, kritisierte die Datenstruktur beim E-Rezept. »Wir sehen es unfassbar kritisch, dass hier reingeschrieben werden kann, wie man möchte.« Dies würde die Verwendung von strukturierten Daten erschweren. Hier hätte er sich mehr Zusammenarbeit von den Akteurinnen und Akteuren im Gesundheitswesen gewünscht.
Als besseren Schutz vor Retaxationen fordert Bühler Echtzeitdaten der Krankenkassen in den Apotheken. »Wenn wir die elektronische Karte stecken, kommunizieren wir mit dem Fachdienst und den Servern der Krankenkassen«, erklärte Bühler. Beim Austausch von Echtzeitdaten könne erkennbar sein, ob die Person bei der Krankenkasse versichert ist und ob sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit ist. Diese Informationen seien momentan nicht sichtbar.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.