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HBA und SMC-B
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Wissenswertes zur Ausgabe der elektronischen Heilberufsausweise

Das Jahr 2020 führt im Rahmen der Digitalisierung des Gesundheitswesens zu vielen Neuerungen. Darunter sind auch die elektronischen Heilberufsausweise (HBA) und die Institutionskarten (SMC-B). Die Apothekerkammern werden in den kommenden Monaten mit deren Ausgabe beginnen. 
AutorKontaktUlrich Laut
Datum 07.01.2020  14:00 Uhr

Kammern informieren zeitnah

Für die Einführung der Karten ist zunächst ein Feldversuch im Kammerbereich Westfalen-Lippe vorgesehen. Nach erfolgreichem Abschluss des Versuchs sollen gegen Ende des zweiten oder im dritten Quartal 2020 die sogenannten Konnektoren zur Verfügung stehen. Betriebsbereit werden diese Verbindungsgeräte zur Telematik-Infrastruktur erst, wenn die SMC-B und der HBA aktiviert und mit dem Konnektor verbunden sind. Damit ist klar, dass zu Beginn lediglich Inhaber öffentlicher Apotheken und Leiter von Krankenhausapotheken diese Karten benötigen und daher auch nur ihnen die Kosten erstattet werden.

Bis zu einer Information durch die jeweilige Apothekerkammer sollten die Apotheker von Anträgen, insbesondere bei werbenden Dritten, absehen, da dies Kosten auslöst, die dann nicht erstattungspflichtig sind. Die Kammern werden ihre Mitglieder zeitnah informieren, wann und wie das Ausgabeverfahren im jeweiligen Kammerbereich beginnt. Bis zu diesem Zeitpunkt empfiehlt es sich, mit der Beantragung der Karten zu warten.

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