Checkliste für Apotheker |
Die Gematik informiert die Apotheker jetzt über die nötige Ausrüstung für die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur. / Foto: Adobe STock/ NATALIMIS
Laut Entwurf zum Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) müssen die Apotheken bis zum 30. September 2020 an die Datenautobahn des Gesundheitswesens, die Telematik-Infrastruktur (TI), angebunden sein. Zunächst können Apotheker auf die medizinischen Anwendungen der Gesundheitskarte sowie auf den elektronischen Medikationsplan zugreifen. Im nächsten Schritt sollen dann die sektorenübergreifende Kommunikation sowie die elektronische Patientenakte hinzukommen. Damit die Anbindung reibungslos und somit fristgerecht klappt, gibt es allerdings noch vieles zu beachten. Um den Apothekern den Anschluss an die TI zu erleichtern, bietet die Gesellschaft für Telematik-Anwendungen (Gematik) nun als Unterstützung eine Checkliste an.
Die Liste gibt einen Überblick über die benötigten Zertifikate, Module und TI-Produkte, die für einen TI-Anschluss notwendig sind. Damit soll der Apotheker sicherstellen können, dass am Installationstag alles Notwendige vorliegt und der Apothekenbetrieb so wenig wie möglich gestört wird. Grundsätzlich verweist die Gematik auf den jeweiligen IT-Dienstleister als primären Ansprechpartner und empfiehlt, mit ihm den Anschluss an die TI vorab gemeinsam zu planen.
Für die Einrichtung eines TI-Zugangs sind laut Gematik folgende Punkte notwendig: eine freigeschaltete Institutionskarte (SMC-B), gegebenenfalls ein elektronischer Heilberufsausweis (HBA), ein Konnektor inklusive VPN-Zugangsdienst und ein E-Health-Kartenterminal. Zudem ist möglicherweise ein Update des Apothekenverwaltungssystems (AVS) erforderlich sowie natürlich ein Internetanschluss bei einem Anbieter der Wahl.
In der Liste finden sich die einzelnen TI-Produkte noch einmal genauer erklärt. Für den Installationstag findet der Apotheker zudem eine Organisationshilfe und Hinweise, welche Informationen griffbereit vorliegen müssen, damit die Anbindung reibungslos klappt.