»Wir fahren eine Doppel-Strategie« |
Jennifer Evans |
25.06.2019 20:32 Uhr |
ABDA-Präsident Friedemann Schmidt betonte heute beim Pressegespräch in Berlin, dass er viele Verbesserungen in der vorläufigen Version des Kabinettsentwurfs zum Apotheken-Stärkungsgesetz sieht. / Foto: PZ/Wagenzik
Seit einigen Tagen gibt es einen vorläufigen Kabinettsentwurf zum Apotheken-Stärkungsgesetz. Inhaltlich hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einige Passagen deutlich konkreter formuliert als sie noch im Referentenentwurf im April gefasst waren. Vor diesem Hintergrund haben die ABDA-Mitgliedsorganisationen heute noch einmal über ihre Prioritäten diskutiert.
Einig waren sich Kammern und Verbände, weiterhin für die Gleichpreisigkeit zu kämpfen. Sie soll ihrer Ansicht nach auch in Zukunft rechtlich wasserdicht sein. Daher lehnen sie die nach wie vor geplante Streichung des viel diskutierten § 78 Absatz 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz (AMG) ab. Trotzdem wollten die ABDA-Mitglieder das Gesetz aufgrund all seiner positiven Aspekte weiter begleiten und zusätzlich an Verbesserungen arbeiten, betonte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt heute bei einem Pressegespräch in Berlin. »Wir fahren eine Doppel-Strategie«, sagte er. Mit Blick auf die inhaltliche Optimierung der Reform wolle man auf jene Punkte pochen, die man bereits in der ausführlichen Stellungnahme zum Referentenentwurf gefordert habe. Neu ist aber, dass die ABDA-Spitze vergangene Woche durch die Mitgliederversammlung ermächtigt worden ist, die Apothekenreform auch dann weiter zu begleiten, wenn das BMG an der Streichung des umstrittenen Passus festhält. Andernfalls hätte wieder eine Rückkehr zu der Forderung nach einem Rx-Versandhandelsverbot im Raum gestanden.
Mit der geplanten Streichung des besagten Passus im AMG, sprich der Preisbindung für Versender aus dem EU-Ausland, reagiert das BMG auf eine Forderung der EU-Kommission. Diese hatte 2013 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil sie eine Rx-Preisbindung für EU-Versender, die nach Deutschland liefern, als Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit wertet. Spahns Vorhaben, den Passus zu streichen, hatte großen Unmut in der Apothekerschaft hervorgerufen. Spahn beabsichtigt zwar, die Rx-Preisbindung über das Sozialrecht zu regeln, damit wären aber nur Arzneimittel im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt, Privatversicherte und Selbstzahler wären nicht davon betroffen.
Um die EU ging es bei der Mitgliederversammlung aber auch noch in einem anderen Zusammenhang. Im Fokus standen die Machtkonstellationen in Brüssel und deren Auswirkungen auf Deutschland. »Die Situation der freien Berufe wird nicht besser«, prognostizierte der ABDA-Präsident. Zudem geht er davon aus, dass der Konflikt um den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten früher oder später wieder vor dem Europäischen Gerichtshof landet.
Auch der Haushaltsabschluss für 2018 stand auf der Tagesordnung und wurde genehmigt. Der Überschuss von etwa 100.000 Euro geht in die Rücklagen. Schmidt berichtete außerdem von Meinungsverschiedenheiten, die es zwischen dem Haushaltsausschuss und ihm gegeben hatte und den Haushalt von 2020 betreffen. Grund war demnach die vorgesehene Erhöhung der Aufwandsentschädigung für den Geschäftsführenden Vorstand der ABDA, nicht aber für die ABDA-Spitze selbst. Diese habe aber im Einklang mit der Satzung gestanden, jedoch für Unsicherheiten gesorgt, gab Schmidt zu. Beschlossen wurde daher, die zusätzlich eingebrachte Summe nicht im Haushaltsplan für 2020 aufzunehmen, wohl aber einen Nachtragshaushalt in derselben Höhe im Dezember einzuführen. »Ein guter Kompromiss«, so Schmidt. Auf diesen Vorschlag, der ursprünglich von der Landesapothekerkammer Hessen kam, sei er gerne eingegangen, um alle Fragen aus dem Weg zu räumen.