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Arzneimittelsicherheit
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Wie Nutzen und Risiko bewertet werden

Den Satz »Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke« kennt jeder. Aber wie werden Risiken und Nebenwirkungen sowie der Nutzen eines Arzneimittels während des Zulassungsverfahrens und nach der Markteinführung bewertet? Ein Überblick über die hohen Bewertungsstandards der Zulassungsbehörden.
AutorKontaktBettina Wick-Urban
Datum 08.02.2026  08:00 Uhr

Die Geschichte der Bewertung und Zulassung von Arzneimitteln ist von Tragödien geprägt. Daraus wurden Lehren gezogen, damit den Patienten sichere Medikamente mit dem größtmöglichen Nutzen bei gleichzeitig vertretbarem Risiko zur Verfügung stehen.

Das Jahr 1938 war ein erster Meilenstein, nachdem in den USA nach Einnahme eines Sulfanilamid-Saftes mehr als 100 Patienten starben. Bei der Reformulierung von Tabletten in einen Saft wurde Diethylenglykol verwendet, um den bitteren Geschmack zu überdecken. Der Saft wurde nur auf Geschmack und Geruch getestet, nicht aber auf Sicherheit. Im selben Jahr erließ die amerikanische Regierung ein Gesetz, das die Arzneimittelhersteller dazu verpflichtete, ihre Produkte hinsichtlich der Sicherheit zu testen, und das die Gründung der amerikanischen Zulassungsbehörde FDA (Food and Drug Administration) beschloss (Kasten) (1).

Restriktivere Zulassung nach Thalidomid-Krise

Die wohl größte Tragödie, die eine restriktivere Bewertung von Nutzen und Risiko vor der Markteinführung auch in Europa vorantrieb, verursachte Thalidomid.

Das Arzneimittel Contergan® wurde 1957 in Europa als Beruhigungsmittel und später auch bei Angstzuständen, Einschlafstörungen und Morgenübelkeit bei schwangeren Frauen vertrieben, ohne zuvor die Sicherheit bei Einnahme während der Schwangerschaft zu prüfen. Nachdem 1961 Bedenken hinsichtlich toxischer Effekte auf das ungeborene Kind aufkamen, wurde das Medikament im selben Jahr in Europa vom Markt genommen. Aufgrund der Einnahme von Thalidomid während der Schwangerschaft wurden mehr als 10.000 Kinder mit schweren Missbildungen wie Phokomelie (Fehlbildungen der Gliedmaßen) geboren, und es kam zu Tausenden von Fehlgeburten (2).

In Europa wurde daraufhin 1965 die erste Europäische Pharmagesetzgebung eingeführt (3). Diese sah vor, dass ein Arzneimittel nur dann in der damaligen europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) auf den Markt eingeführt werden konnte, wenn die Zulassungsbehörde mindestens eines Mitgliedstaates die Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität aufgrund der eingereichten Unterlagen des Arzneimittelherstellers festgestellt hatte (4).

In den USA wurden bereits 1962 die Pharmagesetzgebung verschärft und der Nachweis von Wirksamkeit und Sicherheit verlangt, bevor ein Arzneimittel zugelassen werden konnte (1).

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