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Arzneimittelsicherheit
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Wie Nutzen und Risiko bewertet werden

Den Satz »Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke« kennt jeder. Aber wie werden Risiken und Nebenwirkungen sowie der Nutzen eines Arzneimittels während des Zulassungsverfahrens und nach der Markteinführung bewertet? Ein Überblick über die hohen Bewertungsstandards der Zulassungsbehörden.
AutorKontaktBettina Wick-Urban
Datum 08.02.2026  08:00 Uhr

Zusätzliche Maßnahmen für T-Arzneimittel

Im sogenannten T-Register werden die Verschreibung und Abgabe der teratogenen Lenalidomid-, Pomalidomid- und Thalidomid-haltigen Arzneimittel überwacht (16). Diese Arzneimittel dürfen nur auf Sonderrezepten, sogenannten T-Rezepten, verordnet werden. Vor der ersten Verschreibung muss der Arzt sich beim BfArM registrieren, um die T-Rezeptvordrucke zu bekommen. Ähnlich wie bei Isotretinoin-haltigen Arzneimitteln muss die Aufklärung der Patienten dokumentiert werden.

Die verordnete Menge ist bei gebärfähigen Frauen ebenfalls auf 30 Tage begrenzt und das Rezept muss innerhalb von sechs Tagen eingelöst werden. Die Apotheke muss überprüfen, ob das T-Rezept vollständig und korrekt ausgefüllt und vom registrierten Arzt unterschrieben ist. Den Durchschlag des Rezeptes muss die Apotheke an das BfArM senden.

Für alle Patienten gibt es einen Leitfaden, der über die Risiken aufklärt, sowie eine Patientenkarte, in der bei Frauen auch die Ergebnisse der Schwangerschaftstests dokumentiert werden.

Risikomanagementplan beschreibt Risiken

Seit 2012 verlangt das Arzneimittelgesetz (AMG § 4), dass mit einem Antrag auf Zulassung eines Arzneimittels auch ein Risikomanagementplan (RMP) eingereicht werden muss. Der RMP und die darin beschriebenen Maßnahmen zur weiteren Beobachtung und Risikominimierung sind Bestandteil der Zulassung (17).

Zweck des RMP ist es vor allem, zum Zeitpunkt der Zulassung des Arzneimittels bekannte sowie vermutete potenziell wichtige Risiken zu beschreiben und Strategien festzulegen, wie diese in Studien weiter charakterisiert werden können, beziehungsweise Risikominimierungsmaßnahmen für das Arzneimittel festzulegen.

Zusätzlich zu den im RMP aufgeführten Studien wird die Sicherheit von Arzneimitteln nach Marktzulassung routinemäßig über das sogenannte Spontanmeldesystem überwacht.

Im Spontanmeldesystem werden Verdachtsfälle von Nebenwirkungen erfasst, die außerhalb systematischer Untersuchungen »spontan«, zum Beispiel von Patienten während der Einnahme, beobachtet und berichtet werden; dies kann wertvolle Hinweise auf seltene, bislang unbekannte Nebenwirkungen geben. Apotheker sind wie Ärzte aufgrund ihrer Berufsordnungen dazu verpflichtet, Verdachtsfälle unerwünschter Wirkungen zu melden. Aus den Ergebnissen dieser Studien und Meldungen resultieren gegebenenfalls weitere Maßnahmen zur Risikominimierung.

Gibt es neue Erkenntnisse zu den Sicherheitsrisiken eines Arzneimittels oder Änderungen zu Studien oder Risikominimierungsmaßnahmen, muss der RMP überarbeitet und bei den Behörden erneut eingereicht werden. Bei national oder in einem dezentralen oder gegenseitigen Anerkennungsverfahren (DCP/MRP) zugelassenen Produkten findet sich auf der BfArM-Website eine Zusammenfassung des RMP (18).

Bei zentral zugelassenen Produkten werden nach Abschluss des Zulassungsverfahrens der europäische öffentliche Bewertungsreport (EPAR, European Public Assessment Report) sowie der RMP, die Fachinformation und die Packungsbeilage auf der jeweiligen Produktseite der EMA-Website veröffentlicht. Der EPAR fasst die Ergebnisse der klinischen Studien hinsichtlich Nutzen und Risiko zusammen und bewertet, ob das Nutzen-Risiko-Verhältnis für ein Arzneimittel positiv ist und welche Risikominimierungsmaßnahmen festgelegt wurden.

Ein weiteres Sicherheitsnetz in Europa ist die befristete Zulassung eines Arzneimittels zunächst auf fünf Jahre. In diesem Zeitraum steht das Arzneimittel unter zusätzlicher Überwachung, erkennbar an dem schwarzen, auf dem Kopf stehenden Dreieck in der Fachinformation. Die Zulassung wird entfristet, wenn der Zulassungsinhaber eine Nutzen-Risiko-Analyse über den gesamten Zeitraum einreicht und der PRAC im sogenannten Verlängerungsverfahren (Renewal) weiterhin ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis bescheinigt (21).

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