Wie läuft es mit den Rezept-Hash-Codes? |
Ev Tebroke |
11.08.2021 18:00 Uhr |
Seit dem 1. Juli 2021 müssen zur Abrechnung von Cannabis-Rezepturen elektronische Zusatzdaten an die Krankenkassen übermittelt werden, diese geben etwa Aufschluss über die exakte Menge und den gemäß Hilfstaxe geltenden Preis des verwendeten Bestandteils. / Foto: imago/epd
Bei parenteralen Zubereitungen waren sie schon länger erforderlich, seit dem 1. Juli müssen auch Verordnungen für Cannabis-Rezepturen sogenannte Hash-Codes enthalten. Darauf haben sich Kassen und Apotheken im vergangenen Jahr vertraglich geeinigt. Ziel ist es, die Abrechnung transparent und differenzierter zu machen. Auch für die Abrechnung von Fertigarzneimittel-Einzeldosen zur Drogensubstitutionstherapie sind die Detaildaten zu übermitteln, die in besagten Hash-Codes dargestellt sind. Diese 40-stelligen Zahlenreihen, auch Hash-Wert genannt, verknüpfen das Papierrezept mit den elektronisch übermittelten Abrechnungsdaten. Sie dienen dazu, bei der Abrechnung von Rezepturen eine genauere Datengrundlage zu haben, indem sie Angaben zu den eingesetzten Packungen, Rezepturbestandteilen, Mengen und dergleichen liefern. Damit ist nun etwa auch die Abrechnung von Anbrüchen bei der Rezepturerstellung möglich.
Auf dieses Prozedere hatten sich die Spitzengremien von Krankenkassen und Apothekern unter anderem im April 2020 mit einer neuen Anlage 10 zur Hilfstaxe verständigt, die die Preisbildung bei Cannabis-Rezepturen regelt. Nachdem seit 2017 die Verordnung von medizinischem Cannabis auf Kassenrezept erlaubt ist, hatten sich der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Deutsche Apothekerverband (DAV) lange schwergetan, eine einvernehmliche Preisfindungsgrundlage für die Erstellung entsprechender Rezepturen zu finden. Schließlich hatte der Gesetzgeber die Vertragspartner im August 2019 mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) verpflichtet, bis zum 28. Februar 2020 einen Konsens zu finden. Im April war es dann tatsächlich soweit. Die exakten Umsetzungsvorgaben zur entsprechenden Hilfstaxenregelung wiederum sind in der geänderten Technischen Anlage 1 (TA1) zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung zu finden, die am 31. Mai 2021 veröffentlicht wurde.