Wie läuft es mit den Antigentests in den Apotheken? |
PTA Patrizia d'Effremo (hier auf dem Bild) unterstützt die Apothekerin Nicole Lippka-Mönnich bei der Durchführung von Antigentests in der Hanseaten Apotheke Itzehoe. / Foto: Michael Ruff
Vor dem Verwandtenbesuch noch schnell zur Apotheke, einen Antigentest durchführen lassen und mit sicherem Gewissen losfahren – Was in anderen Ländern, wie etwa der Schweiz bereits länger üblich ist, ist auch hierzulande seit einigen Wochen möglich. Viele Apotheken nutzen seitdem die neue Möglichkeit einer pharmazeutischen Dienstleistung in der Offizin. Offizielle Zahlen dazu, wie viele die Tests anbieten, gibt es nicht, die PZ sprach jedoch mit einigen Apothekerinnen und einem Apotheker über ihre Erfahrungen.
Für viele Apotheken ist die Durchführung von Antigentests in der Offizin ein rotes Tuch. Die Sorge: Besuche von Patienten, die möglicherweise verstärkt das Coronavirus in die Apotheke tragen und dort das Personal und die Kunden gefährden. Die Apothekerinnen Katja Daub aus Dresden, Nicole Lippka-Mönnich aus Itzehoe und Tatjana Buck aus Bad Saulgau sehen in der Durchführung der Antigentests in der Apotheke mit entsprechender Schutzmaßnahmen jedoch keine Gefahr. Ausgerüstet mit entsprechender Schutzkleidung testen die Apothekerinnen in einem jeweils abgetrennten Bereich in ihrer Apotheke.
Am Hauptbahnhof führt Daub mit vier weiteren Apothekern und PTA die Corona-Tests durch. Getestet wird in einem streng abgeteilten Bereich der Apotheke. / Foto: Bahnhof-Apotheke Dresden
In ihrer U-förmigen Bahnhof-Apotheke kann Daub in einem Teil der Offizin die Tests durchführen. Der Zugang ist durch einen separaten Eingang von der restlichen Apotheke abgetrennt. Auch Lippka-Mönnich hat einen Beratungsraum in der Hanseaten Apotheke Itzehoe, in der sie und ihre Mitarbeiter die Tests durchführen. Ähnlich sieht es in der Vital Apotheke in Bad Saulgau aus, dort steht Buck eine 20 Quadratmeter große Kosmetikkabine mit separatem Eingang zur Verfügung, in der sie und ihr Mann testen. Dabei halten sich alle an die Vorgaben, die die Handreichung der Bundesapothekerkammer (BAK) kurz vor Weihnachten veröffentlichte. Diese ist auf der ABDA-Website im Mitgliederbereich zu finden und wird stetig aktualisiert. In der BAK-Empfehlung zum Arbeitsschutz steht festgeschrieben, dass zur Durchführung von Point of Care-Antigentests (PoC) folgende Ausrüstung benötigt wird: Mindestens eine FFP2 oder FFP3-Maske, Gesichtsschild- oder visier oder alternativ Schutzbrille, Schutzkittel oder Overall, Einmalhandschuhe und Einmalschutzschuhe. Dabei ist zu beachten, dass die Handschuhe laut BAK-Leitlinie nach jedem Test gewechselt, der Schutzkittel spätestens nach einem positiven Testergebnis ausgetauscht werden sollte.
Einige Apotheker hatten sich bereits vor dem offiziellen Startschuss auf die Durchführung von Schnelltests vorbereitet. Seit September vergangenen Jahres verkaufen die Apotheken bereits Antigentests, seit kurz vor Weihnachten dürfen sie sie auch selbst durchführen. »Vor den Weihnachtsfeiertagen wandten sich bereits viele Kunden verzweifelt an mich, weil sie nicht wussten, woher sie einen Test bekommen sollten«, erklärt Apothekeninhaberin Daub. Viele Arztpraxen waren geschlossen, Testzentren überfüllt und Termine kaum erhältlich. Für Daub war klar, sie musste handeln. An den Weihnachtstagen testete sie dann 150 Personen am Tag, jetzt sind es mit täglich 50 Tests deutlich weniger, die Nachfrage ist aber dennoch da. Buck und Lippka-Mönnich führen momentan täglich etwa 10 Tests durch. Björn Schittenhelm, Apothekeninhaber der Alamannen-Apotheke in Holzgerlingen, eröffnete kurz vor Weihnachten sogar ein Testzentrum in Büroräumlichkeiten nahe seiner Apotheke. Dort kann er nach eigenen Angaben 90 Tests pro Stunde durchführen. Da das Zentrum nur am Abend geöffnet hat, testet Schittenhelm mit seinem Team täglich rund 100 bis 200 Personen.
Die Apothekerin Tatjana Buck und ihr Mann, Apothekeninhaber Martin Buck wurden beide von einem Arzt geschult und können Abstriche durchführen. / Foto: Vital-Apotheke Bad Saulgau
Dass Apotheken die Schnelltests überhaupt durchführen dürfen, ist mit einer gesetzlichen Änderung zu erklären. Das dritte Bevölkerungsschutzgesetz, dass der Bundestag im November verabschiedet hatte, kippte den sogenannten Arztvorbehalt bei der Anwendung von In-Vitro-Diagnostika. Seitdem wurde die entsprechende Medizinprodukte-Abgabeverordnung weiter aufgeweicht, so dass heute auch beispielsweise Pflegeheime oder Lehrer die Tests durchführen dürfen. Nach einer Einigung von Bund und Ländern dürfen nun seit dem 21. Dezember 2020 auch Apotheker mit entsprechendem Hygienekonzept Antigentests durchführen. Wichtig ist jedoch, dass sich die Apotheker von medizinischem Personal, etwa einem Arzt schulen lassen. »Wir haben uns das Abstreichen von einem Arzt direkt bei uns in der Kosmetikkabine zeigen lassen und haben die Abstriche gleich an ihm und an uns selbst ausprobiert«, erklärt Buck. Von einem Arzt eingewiesenes Apothekenpersonal darf dann weitere Apotheker oder PTA einweisen.
Angst sich anzustecken haben die testenden Apotheker und PTA nicht, zudem richten sich die Tests in den Apotheken momentan nur an asymptomatische Personen. »Trotzdem behandeln wir jeden so, als wäre er infiziert«, erklärt Daub. »Wenn die Infektionswahrscheinlichkeit in den Apothekenräumen entsprechend begrenzt wird, dann weiß ich nicht, warum ich jemanden der Halskratzen hat, nicht auch testen darf.« Daub wünscht sich, dass dies künftig auch ermöglicht wird. Sie würde damit gerne die überlasteten Arztpraxen weiter entlasten.
Auch im Hinblick auf das Haftungsrisiko ist die Durchführung von Antigentests für die meisten Versicherungen kein Problem. »Ich habe gleich meine Versicherung angesprochen. Die Durchführung der Tests ist in meiner Versicherung miteingeschlossen«, erklärt Lippka-Mönnich. Sie führe in der Offizin auch andere Durchsuchungen wie das Messen von Blutzuckerwerten durch, diese Dienstleistungen seien auch in ihrer Versicherung mit abgesichert. Die PZ hatte zudem bereits darüber berichtet, was bei der Abklärung des Haftungsrisikos zu beachten ist.
Wie die Patienten einen Termin ausmachen können, wird unterschiedlich gehandhabt. Einige Apotheken verwenden ein Online-Tool zur Anmeldung und für die Terminvergabe, bei anderen kann auch telefonisch eine Terminreservierung erfolgen. Auch bei der Bekanntgabe des Testergebnisses gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Lippka-Mönnich und Buck informieren die Patienten wahlweise per Telefon oder Mail. Das Testergebnis, dass zwischen 15 bis 30 Minuten feststeht, könne auch über die Notdienstklappe an den Patienten abgegeben werden, so Lippka-Mönnich. In Dresden können die getesteten Personen eine Kopie des Ergebnisses mitnehmen oder den ausgefüllten Bogen abfotografieren. Schittenhelm nutzt für die Bekanntgabe des Testergebnisses die DoctorBox App, dafür müssen sich die Getesteten jedoch die App aufs Handy laden. Laut BAK-Empfehlung könne das Ergebnis auch per SMS oder QR-Code mitgeteilt werden.
Wenn ein positives Testergebnis vorliegt, leiten die Apothekerinnen das Ergebnis ans örtliche Gesundheitsamt weiter. Meist per Mail, teilweise aber auch per Fax, berichten die Apothekerinnen der PZ. Allerdings muss ein positives Testergebnis laut Nationaler Teststrategie und Robert-Koch-Institut (RKI) noch mit einem PCR-Testergebnis bestätigt werden, da die Antigentests nicht so genau wie PCR-Tests sind. »Dass positiv getestete Personen dann in die Bahn steigen und nochmal eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus für einen PCR-Test aufsuchen müssen, ist völliger Unsinn«, kritisiert Daub. Sie fordert auch PCR-Tests in der Apotheke anbieten zu dürfen. Damit möchte sie verhindern, dass frisch positive getestete Personen eine erhöhte Ansteckungsgefahr für ihre Umgebung bieten, sondern sich direkt nachhause in Quarantäne begeben können.
Schittenhelm hat diesbezüglich ein eigenes System entwickelt: Nach einem positiven Schnelltest-Ergebnis schickt er Reste der gleichen Abstrichprobe an ein benachbartes Labor im gleichen Ort. Dort wird die Probe mittels PCR-Verfahren analysiert. So haben die Patienten laut Schittenhelm nach vier bis sechs Stunden nach dem Besuch in seinem Testzentrum ein PCR-Ergebnis. Zudem muss nur ein, statt zwei Abstriche genommen werden. Allerdings hat er auch eine Beauftragung der Durchführung des Testzentrums vom Landratsamt Böblingen bekommen. Mit dieser offiziellen Beauftragung darf er Betriebs- und Sachkosten über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) abrechnen. Zudem kann er Tests für Heimbewohner, Lehrer und Mitarbeiter des Landes ebenfalls abrechnen. »Ich bin auf meinen Landrat zugegangen und habe ihm die Etablierung des Testzentrums vorgeschlagen und er war schnell Feuer und Flamme«, erinnert sich Schittenhelm. Die Entscheidung über die Notwendigkeit eines solchen Zentrums liegt somit beim entsprechenden Landkreis. Schittenhelms Kollegin Buck beispielsweise versuchte ebenfalls, die offizielle Beauftragung ihres Landkreises zu bekommen. Sie würde gerne vor allem in den Schulen testen, um einen Beitrag zu leisten, damit ein einigermaßen normaler Schulbetrieb aufrechterhalten werden kann. Buck erhielt bis jetzt allerdings noch keine Beauftragung vom Landkreis Sigmaringen. Allerdings könnten solche Beauftragungen künftig häufiger vorkommen. In einem aktuellen Testverordnungs-Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) geht hervor, dass Gesundheitsämter künftig gezielt Apotheken für die Durchführung von Antigentests beauftragen können. Allerdings liegt die Entscheidung Tests anzubieten, auch bei einer Beauftragung, bei den Apothekern.
Dass Schittenhelm von der KV unterstützt wird, macht sich auch in den Preisen seiner angebotenen Tests ersichtlich. Antigentests in der Apotheke sind eine Privatleistung und werden von den Patienten selbst bezahlt. Ein Test in seinem Testzentrum kostet 29 Euro. Die drei Apothekerinnen, die ihre Sach- und Betriebskosten selbst organisieren und bezahlen müssen, verlangen etwas mehr, orientieren sich dabei aber an die Preise, die auch benachbarte Arztpraxen verlangen. 45 Euro pro Antigentest kostet der Test in der Vital Apotheke und in der Bahnhof-Apotheke, 50 Euro sind es in der Hanseaten Apotheke. Davon abziehen müssen die Apothekerinnen allerdings noch einige Kosten. Der Einkaufspreis beträgt je nach Antigentest zwischen 7 und 9 Euro. Erst vor kurzem wurde die Preisbindung von Antigentests aufgehoben, die Einkaufspreise haben sich seitdem allerdings kaum verändert, berichten die Apothekerinnen der PZ. Zusätzlich muss die bereits beschriebene Schutzkleidung bezahlt werden, diese Kosten belaufen sich pro Test bei rund 5 Euro. In den Apotheken wird meist der Test von Roche verwendet, aber auch der Antigentest von MP Biomedical oder der Test von Panbio kommt in den Offizinen zum Einsatz.
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Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version war von »DoctorBox App von Noventi« die Rede. DoctorBox ist jedoch ein eigenständiges Unternehmen. Der Apothekendienstleister Noventi ist lediglich ein Investor von DoctorBox.
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