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Erste Erfahrungen
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Wie läuft es mit den Antigentests in den Apotheken?

Seit kurzem können Apotheker in der eigenen Offizin die Durchführung von Antigentests anbieten. Viele haben jedoch Sorge, dass dadurch das Apothekenpersonal und die Kunden einer erhöhten Ansteckungsgefahr ausgesetzt sind. Drei Apothekerinnen und ein Apotheker haben mit der PZ-Redaktion über ihre ersten Erfahrungen gesprochen. Die Pharmazeuten beschreiben, wie das Testen in der Apotheke mit der Berücksichtigung von entsprechenden Schutzmaßnahmen funktionieren kann.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 17.01.2021  08:00 Uhr

Bereits vor Startschuss bereiteten sich viele vor

Einige Apotheker hatten sich bereits vor dem offiziellen Startschuss auf die Durchführung von Schnelltests vorbereitet. Seit September vergangenen Jahres verkaufen die Apotheken bereits Antigentests, seit kurz vor Weihnachten dürfen sie sie auch selbst durchführen. »Vor den Weihnachtsfeiertagen wandten sich bereits viele Kunden verzweifelt an mich, weil sie nicht wussten, woher sie einen Test bekommen sollten«, erklärt Apothekeninhaberin Daub. Viele Arztpraxen waren geschlossen, Testzentren überfüllt und Termine kaum erhältlich. Für Daub war klar, sie musste handeln. An den Weihnachtstagen testete sie dann 150 Personen am Tag, jetzt sind es mit täglich 50 Tests deutlich weniger, die Nachfrage ist aber dennoch da. Buck und Lippka-Mönnich führen momentan täglich etwa 10 Tests durch. Björn Schittenhelm, Apothekeninhaber der Alamannen-Apotheke in Holzgerlingen, eröffnete kurz vor Weihnachten sogar ein Testzentrum in Büroräumlichkeiten nahe seiner Apotheke. Dort kann er nach eigenen Angaben 90 Tests pro Stunde durchführen. Da das Zentrum nur am Abend geöffnet hat, testet Schittenhelm mit seinem Team täglich rund 100 bis 200 Personen.

Dass Apotheken die Schnelltests überhaupt durchführen dürfen, ist mit einer gesetzlichen Änderung zu erklären. Das dritte Bevölkerungsschutzgesetz, dass der Bundestag im November verabschiedet hatte, kippte den sogenannten Arztvorbehalt bei der Anwendung von In-Vitro-Diagnostika. Seitdem wurde die entsprechende Medizinprodukte-Abgabeverordnung weiter aufgeweicht, so dass heute auch beispielsweise Pflegeheime oder Lehrer die Tests durchführen dürfen. Nach einer Einigung von Bund und Ländern dürfen nun seit dem 21. Dezember 2020 auch Apotheker mit entsprechendem Hygienekonzept Antigentests durchführen. Wichtig ist jedoch, dass sich die Apotheker von medizinischem Personal, etwa einem Arzt schulen lassen. »Wir haben uns das Abstreichen von einem Arzt direkt bei uns in der Kosmetikkabine zeigen lassen und haben die Abstriche gleich an ihm und an uns selbst ausprobiert«, erklärt Buck. Von einem Arzt eingewiesenes Apothekenpersonal darf dann weitere Apotheker oder PTA einweisen.

Angst sich anzustecken haben die testenden Apotheker und PTA nicht, zudem richten sich die Tests in den Apotheken momentan nur an asymptomatische Personen. »Trotzdem behandeln wir jeden so, als wäre er infiziert«, erklärt Daub. »Wenn die Infektionswahrscheinlichkeit in den Apothekenräumen entsprechend begrenzt wird, dann weiß ich nicht, warum ich jemanden der Halskratzen hat, nicht auch testen darf.« Daub wünscht sich, dass dies künftig auch ermöglicht wird. Sie würde damit gerne die überlasteten Arztpraxen weiter entlasten.

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