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Erste Erfahrungen

Wie läuft es mit den Antigentests in den Apotheken?

Seit kurzem können Apotheker in der eigenen Offizin die Durchführung von Antigentests anbieten. Viele haben jedoch Sorge, dass dadurch das Apothekenpersonal und die Kunden einer erhöhten Ansteckungsgefahr ausgesetzt sind. Drei Apothekerinnen und ein Apotheker haben mit der PZ-Redaktion über ihre ersten Erfahrungen gesprochen. Die Pharmazeuten beschreiben, wie das Testen in der Apotheke mit der Berücksichtigung von entsprechenden Schutzmaßnahmen funktionieren kann.
Charlotte Kurz
17.01.2021  08:00 Uhr

Mit der Versicherung Haftungsrisiken klären

Auch im Hinblick auf das Haftungsrisiko ist die Durchführung von Antigentests für die meisten Versicherungen kein Problem. »Ich habe gleich meine Versicherung angesprochen. Die Durchführung der Tests ist in meiner Versicherung miteingeschlossen«, erklärt Lippka-Mönnich. Sie führe in der Offizin auch andere Durchsuchungen wie das Messen von Blutzuckerwerten durch, diese Dienstleistungen seien auch in ihrer Versicherung mit abgesichert. Die PZ hatte zudem bereits darüber berichtet, was bei der Abklärung des Haftungsrisikos zu beachten ist.

Wie die Patienten einen Termin ausmachen können, wird unterschiedlich gehandhabt. Einige Apotheken verwenden ein Online-Tool zur Anmeldung und für die Terminvergabe, bei anderen kann auch telefonisch eine Terminreservierung erfolgen. Auch bei der Bekanntgabe des Testergebnisses gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Lippka-Mönnich und Buck informieren die Patienten wahlweise per Telefon oder Mail. Das Testergebnis, dass zwischen 15 bis 30 Minuten feststeht, könne auch über die Notdienstklappe an den Patienten abgegeben werden, so Lippka-Mönnich. In Dresden können die getesteten Personen eine Kopie des Ergebnisses mitnehmen oder den ausgefüllten Bogen abfotografieren. Schittenhelm nutzt für die Bekanntgabe des Testergebnisses die DoctorBox App, dafür müssen sich die Getesteten jedoch die App aufs Handy laden. Laut BAK-Empfehlung könne das Ergebnis auch per SMS oder QR-Code mitgeteilt werden.

Wenn ein positives Testergebnis vorliegt, leiten die Apothekerinnen das Ergebnis ans örtliche Gesundheitsamt weiter. Meist per Mail, teilweise aber auch per Fax, berichten die Apothekerinnen der PZ. Allerdings muss ein positives Testergebnis laut Nationaler Teststrategie und Robert-Koch-Institut (RKI) noch mit einem PCR-Testergebnis bestätigt werden, da die Antigentests nicht so genau wie PCR-Tests sind. »Dass positiv getestete Personen dann in die Bahn steigen und nochmal eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus für einen PCR-Test aufsuchen müssen, ist völliger Unsinn«, kritisiert Daub. Sie fordert auch PCR-Tests in der Apotheke anbieten zu dürfen. Damit möchte sie verhindern, dass frisch positive getestete Personen eine erhöhte Ansteckungsgefahr für ihre Umgebung bieten, sondern sich direkt nachhause in Quarantäne begeben können.

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