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Cancer Survivorship
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Wie Krebs das weitere Leben prägt

Immer mehr Menschen überleben eine Krebserkrankung – doch für viele endet die Belastung nicht mit der Therapie. Körperliche, seelische und soziale Spätfolgen sind häufig. Wie groß der Handlungsbedarf noch immer ist, um Menschen mit und nach Krebs ein chancengerechtes Leben zu ermöglichen, wurde beim Deutschen Krebskongress in Berlin deutlich.
AutorKontaktLaura Rudolph
Datum 13.03.2026  18:00 Uhr

Rückkehr in den Beruf häufig erschwert

Die Psychotherapeutin zeigte auf, dass Krebsbetroffene mit rund 33 Prozent deutlich häufiger arbeitslos sind als gesunde Personen. Rund ein Viertel bis die Hälfte der Patienten gibt ihre Arbeit innerhalb des ersten Jahres nach der Diagnose auf oder verliert sie.

Auch die Rückkehr in den Beruf ist oft erschwert. »Die Motivation, zur Arbeit zurückzukehren, ist bei Krebsüberlebenden relativ hoch – höher als bei Gruppen mit anderen chronischen Erkrankungen. Sie haben jedoch ein deutlich höheres Risiko, arbeitslos zu werden oder die Arbeit nicht weiterführen zu können. Und sie haben insgesamt deutlich schlechtere Erwerbs-Outcomes, was Beförderung oder Gehalt angeht.« Hierbei gebe es extreme soziale Ungleichheiten. Besonders beeinträchtigt seien Patienten, die körperlich schwer arbeiten. 

Finanzielle Benachteiligungen

Benachteiligungen gibt es aber nicht nur im beruflichen Kontext. Insbesondere bei jüngeren Menschen, deren Chancen auf Langzeitüberleben sehr gut stehen, zeigen sich Ungerechtigkeiten auch im sozialen und finanziellen Bereich, wie Professor Dr. Inken Hilgendorf vom Universitätsklinikum Jena verdeutlichte. »30 Prozent der jungen Betroffenen berichten, dass sie noch Jahre nach der Erkrankung soziale Benachteiligung erfahren. Und da muss man sich fragen: Wie kann das sein, wo doch Gleichbehandlung und der Schutz vor Diskriminierung rechtlich geregelt sind?«

Entsprechende Vorschriften finden sich etwa in der UN-Behindertenrechtskonvention, in der Europäischen Menschenrechtskonvention und in EU-Richtlinien sowie speziell für Deutschland im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und im Gendiagnostikgesetz. »Das Problem besteht darin, dass diese Gesetze Lücken aufweisen«, erklärte Hilgendorf. So greife etwa das Gendiagnostikgesetz nicht mehr, wenn Versicherungen über Leistungen in Höhe von mehr als 300.000 Euro beziehungsweise eine jährliche Rente von mehr als 30.000 Euro abgeschlossen werden.

§ 18 des Gendiagnostikgesetzes untersagt es Versicherungsunternehmen, die Durchführung von Gentests oder die Herausgabe von Gentestergebnissen von Versicherten zu verlangen, um das Risiko für Erkrankungen wie Krebs abzuschätzen – aber eben nicht mehr, wenn es um höhere Versicherungssummen geht. 

Versicherer verlangten auch von ehemaligen, geheilten Krebspatienten oft hohe Risikozuschläge oder verweigerten einen Vertrag, so Hilgendorf. »Das sind insbesondere die Berufsunfähigkeitsversicherungen, aber zum Beispiel auch Risikolebensversicherungen.« Auch bei privaten Krankenversicherungen und Kreditinstituten gebe es regelmäßig Probleme.

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