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Zentralbeschaffung

Wie kommen Krankenhäuser an Covid-19-Medikamente?

Die Bundesregierung beschafft derzeit die bei Covid-19 Off Label eingesetzten Medikamente zentral. Die Bundeswehr verteilt sie an 65 Krankenhausapotheken. Hier können andere Häuser nun bestellen. Und so funktioniert es.
Daniela Hüttemann
16.04.2020  13:00 Uhr
Wie kommen Krankenhäuser an Covid-19-Medikamente?

Zunächst einmal müssen die behandelnden Ärzte klären, ob ein Covid-19-Patient überhaupt für die experimentelle Behandlung in Frage kommt. Grundsätzlich sollte eine Behandlung bevorzugt im Rahmen klinischer Studien erfolgen. Doch das ist bei Weitem nicht in jedem Krankenhaus möglich. Die Alternativen sind ein individueller Heilversuch mit einem zulassungspflichtigen, aber noch nicht oder nur außerhalb von Deutschland zugelassenen Arzneimittel oder der Off-Label-Use, wenn es um Medikamente geht, die grundsätzlich in Deutschland zugelassen sind, aber nicht in der gewünschten Indikation, für die fragliche Population oder in der angestrebten Dosierung.

Konkret geht es um die Lopinavir- und Ritonavir-haltigen HIV-Mittel Kaletra® und Aluvia® (beide zentral in der EU zugelassen, Kaletra ist in Deutschland auf dem Markt), das in Japan und China als Grippemittel zugelassene Avigan® mit dem Wirkstoff Favipiravir, das Camostat-haltige Medikament Foipan®, das in Japan bei chronischer Pankreatitis und postoperativer Reflux-Ösophagitis zugelassen ist, sowie Chloroquin- (Resochin®, nur noch in Pakistan auf dem Markt) und Hydroxychloroquin-haltige Medikamente (Quensyl®, Plaquenil® und andere), die normalerweise zur Malariatherapie und -prophylaxe sowie bei Arthritis und systemischen Lupus erythematodes eingesetzt werden. 

Die Ärzte müssen regelmäßig prüfen, ob gleichwertige Alternativen zur Verfügung stehen, also zugelassene Arzneimittel oder andere therapeutische Methoden, die zur Behandlung geeignet und noch nicht ausgeschöpft sind. Der Patient oder sein Vertreter muss besonders sorgfältig über unbekannte Risiken aufgeklärt werden, was schriftlich dokumentiert werden muss, analog der schriftlichen Einwilligungserklärung von Studienpatienten nach § 40 ff AMG. Ärzte finden ausführliche Hinweise zu Hydroxychloroquin auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Die Station fordert nun das gewünschte Medikament mit einem speziellen Formular bei der eigenen Krankenhausapotheke oder krankhausversorgenden Apotheke an (wie eine Sonderanforderung). Es sind ein Patientenaufkleber und der Klinikstempel aufzubringen. Die Verordnung muss selbstverständlich von einem Arzt unterschrieben werden.

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