Wie gehen die Rechenzentren mit den ersten E-Rezepten um? |
Bislang rechnen die Apotheken (wie hier abgebildet) nur Muster-16-Formulare ab. Wie funktioniert die Abrechnung der ersten E-Rezepte? Die PZ hat sich umgehört. / Foto: imago/Uwe Steinert
Kurz vor dem Jahreswechsel teilte das Bundesgesundheitsministerium mit, dass das E-Rezept weiter erprobt werden solle, bevor es flächendeckend zum Einsatz kommt. Nichtsdestotrotz kann es schon jetzt vereinzelt vorkommen, dass Apotheker auch außerhalb der Berliner Testregion, in der das neue Verordnungssystem in den vergangenen Monaten getestet worden war, E-Rezepte erhalten. Die Server-Infrastruktur der Gematik wurde schließlich fertiggestellt und ist in Betrieb und mit der Zeit dürften immer mehr Praxen technisch in die Lage versetzt werden, über diese neue Infrastruktur E-Rezept-Codes zu erzeugen, die dann in der Apotheke landen.
Die Abrechnung dieser Verordnungen ist allerdings nicht immer unkompliziert. Denn: Erstens ist das System noch nicht fertig entwickelt und so können die Datensätze oft fehlerhaft oder unvollständig ausgefüllt sein. Zweitens besteht die Möglichkeit, dass die jeweilige auf dem E-Rezept genannte Krankenkasse noch nicht E-Rezept-ready ist. Zur Erinnerung: Im Berliner Testprojekt waren nur zwei Kassen beteiligt. Von allen anderen Kassen kann nicht unbedingt erwartet werden, dass diese die E-Rezept-Datensätze auch schon akzeptieren.
Für letzteren Fall hat der Noventi-Konzern nun mitgeteilt, dass alle über ihn abgerechneten E-Rezepte auch an die Apotheken ausgezahlt werden – selbst wenn die auf dem Rezept vermerkte Kasse noch nicht am E-Rezept-System teilnimmt. Noventi-Chef Hermann Sommer wörtlich »Apothekerinnen und Apotheker müssen sich keine Sorgen machen. Mit uns bekommt jede Apotheke ihr Geld. Als apothekereigenes Unternehmen stehen wir selbstverständlich stets fest an der Seite der Apotheken vor Ort und rechnen natürlich jedes E-Rezept ab – auch wenn die Krankenkassen die Zahlungen ablehnen. Was bedeutet das konkret: Noventi nimmt sich des Problems an, indem wir von unseren Kundinnen und Kunden das inhaltlich korrekte E-Rezept im üblichen Prozedere ankaufen, abrechnen und natürlich auszahlen. Es kann nicht sein, dass der Apotheker das Risiko tragen muss. Wir streben dann parallel mit den Krankenkassen und den weiteren Beteiligten eine Lösung an. (…)«
Beim ARZ Haan sieht man das Problem der nicht bereiten Krankenkassen allerdings gar nicht. Klaus Henkel, Geschäftsführer der ARZ Service GmbH, erklärte gegenüber der PZ, dass man in den ersten beiden Wochen des Jahres immerhin schon knapp 100 E-Rezepte abgerechnet habe. Zum Vergleich: Im Berliner Testprojekt wurden knapp 50 E-Rezepte von der Verordnung bis zur Abrechnung gebracht. Bei diesen rund 100 Verordnungen habe es bislang nicht den Fall gegeben, dass die Krankenkasse den Datensatz nicht akzeptiert. Henkel wies vielmehr darauf hin, dass die Abrechnung des Öfteren kompliziert sei, weil die Datensätze entweder vom Arzt oder der Apotheke unvollständig oder fehlerhaft ausgefüllt wurden.
Henkel wörtlich: »Probleme bereiten immer noch die teilweise nicht vollumfänglichen Datensätze aus der APO TI Schnittstelle. Das ist dann aber bei allen Rechenzentren gleich, wenn diese dann nicht abgerechnet werden können. Daher bekommen unsere Kunden von uns per (FiveRX/ApoTI ) sinngemäß den Status ‚abgerechnet‘ mitgeteilt. Dass eine Kasse zur Zeit gar nicht E Rezept-ready ist, kann ich Ihnen nicht bestätigen.«
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.