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Abrechnung
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Wie gehen die Rechenzentren mit den ersten E-Rezepten um?

Immer mehr Arztpraxen sind technisch in der Lage, E-Rezepte zu erzeugen. Apotheker werden also mit den ersten digitalen Rezepten konfrontiert. Aber sind diese überhaupt schon abrechenbar? Der Noventi-Konzern verspricht, die Rezepte auch auszubezahlen, wenn die jeweilige Krankenkasse das E-Rezept nicht akzeptiert. Das ARZ Haan sieht das Problem nicht bei den Kassen, sondern in der Qualität der Datensätze.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 17.01.2022  15:20 Uhr

DAV: E-Rezepte können verweigert werden!

Der Deutsche Apothekerverband hatte den Apothekern erst kürzlich Empfehlungen an die Hand gegeben, die den Umgang mit den ersten E-Rezepten thematisierten. Die Apotheker könnten die Ärzte jederzeit bitten, statt der E-Verordnung ein Muster-16-Formular auszustellen, hieß es darin. Apotheker könnten E-Rezepte also auch verweigern. Sollten sich Apotheken zur E-Rezept-Abrechnung entscheiden, ist dies allerdings nicht immer ganz unriskant. Denn: Eine bundesweit geltende Friedenspflicht zwischen Kassen und dem DAV bei fehlerhaften E-Rezepten gibt es bislang nicht. Deswegen hatte der DAV den Landesapothekerverbänden kürzlich auch empfohlen, landesweit geltende Friedenspflichten zu verhandeln.

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