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Abrechnung

Wie gehen die Rechenzentren mit den ersten E-Rezepten um?

Immer mehr Arztpraxen sind technisch in der Lage, E-Rezepte zu erzeugen. Apotheker werden also mit den ersten digitalen Rezepten konfrontiert. Aber sind diese überhaupt schon abrechenbar? Der Noventi-Konzern verspricht, die Rezepte auch auszubezahlen, wenn die jeweilige Krankenkasse das E-Rezept nicht akzeptiert. Das ARZ Haan sieht das Problem nicht bei den Kassen, sondern in der Qualität der Datensätze.
Benjamin Rohrer
17.01.2022  15:20 Uhr

Kurz vor dem Jahreswechsel teilte das Bundesgesundheitsministerium mit, dass das E-Rezept weiter erprobt werden solle, bevor es flächendeckend zum Einsatz kommt. Nichtsdestotrotz kann es schon jetzt vereinzelt vorkommen, dass Apotheker auch außerhalb der Berliner Testregion, in der das neue Verordnungssystem in den vergangenen Monaten getestet worden war, E-Rezepte erhalten. Die Server-Infrastruktur der Gematik wurde schließlich fertiggestellt und ist in Betrieb und mit der Zeit dürften immer mehr Praxen technisch in die Lage versetzt werden, über diese neue Infrastruktur E-Rezept-Codes zu erzeugen, die dann in der Apotheke landen.

Die Abrechnung dieser Verordnungen ist allerdings nicht immer unkompliziert. Denn: Erstens ist das System noch nicht fertig entwickelt und so können die Datensätze oft fehlerhaft oder unvollständig ausgefüllt sein. Zweitens besteht die Möglichkeit, dass die jeweilige auf dem E-Rezept genannte Krankenkasse noch nicht E-Rezept-ready ist. Zur Erinnerung: Im Berliner Testprojekt waren nur zwei Kassen beteiligt. Von allen anderen Kassen kann nicht unbedingt erwartet werden, dass diese die E-Rezept-Datensätze auch schon akzeptieren.

Noventi: Wir rechnen ab, auch wenn die Kassen nicht bereit sind!

Für letzteren Fall hat der Noventi-Konzern nun mitgeteilt, dass alle über ihn abgerechneten E-Rezepte auch an die Apotheken ausgezahlt werden – selbst wenn die auf dem Rezept vermerkte Kasse noch nicht am E-Rezept-System teilnimmt. Noventi-Chef Hermann Sommer wörtlich »Apothekerinnen und Apotheker müssen sich keine Sorgen machen. Mit uns bekommt jede Apotheke ihr Geld. Als apothekereigenes Unternehmen stehen wir selbstverständlich stets fest an der Seite der Apotheken vor Ort und rechnen natürlich jedes E-Rezept ab – auch wenn die Krankenkassen die Zahlungen ablehnen. Was bedeutet das konkret: Noventi nimmt sich des Problems an, indem wir von unseren Kundinnen und Kunden das inhaltlich korrekte E-Rezept im üblichen Prozedere ankaufen, abrechnen und natürlich auszahlen. Es kann nicht sein, dass der Apotheker das Risiko tragen muss. Wir streben dann parallel mit den Krankenkassen und den weiteren Beteiligten eine Lösung an. (…)«

Beim ARZ Haan sieht man das Problem der nicht bereiten Krankenkassen allerdings gar nicht. Klaus Henkel, Geschäftsführer der ARZ Service GmbH, erklärte gegenüber der PZ, dass man in den ersten beiden Wochen des Jahres immerhin schon knapp 100 E-Rezepte abgerechnet habe. Zum Vergleich: Im Berliner Testprojekt wurden knapp 50 E-Rezepte von der Verordnung bis zur Abrechnung gebracht. Bei diesen rund 100 Verordnungen habe es bislang nicht den Fall gegeben, dass die Krankenkasse den Datensatz nicht akzeptiert. Henkel wies vielmehr darauf hin, dass die Abrechnung des Öfteren kompliziert sei, weil die Datensätze entweder vom Arzt oder der Apotheke unvollständig oder fehlerhaft ausgefüllt wurden.

Henkel wörtlich: »Probleme bereiten immer noch die teilweise nicht vollumfänglichen Datensätze aus der APO TI Schnittstelle. Das ist dann aber bei allen Rechenzentren gleich, wenn diese dann nicht abgerechnet werden können. Daher bekommen unsere Kunden von uns per (FiveRX/ApoTI ) sinngemäß den Status ‚abgerechnet‘ mitgeteilt. Dass eine Kasse zur Zeit gar nicht E Rezept-ready ist, kann ich Ihnen nicht bestätigen.«

DAV: E-Rezepte können verweigert werden!

Der Deutsche Apothekerverband hatte den Apothekern erst kürzlich Empfehlungen an die Hand gegeben, die den Umgang mit den ersten E-Rezepten thematisierten. Die Apotheker könnten die Ärzte jederzeit bitten, statt der E-Verordnung ein Muster-16-Formular auszustellen, hieß es darin. Apotheker könnten E-Rezepte also auch verweigern. Sollten sich Apotheken zur E-Rezept-Abrechnung entscheiden, ist dies allerdings nicht immer ganz unriskant. Denn: Eine bundesweit geltende Friedenspflicht zwischen Kassen und dem DAV bei fehlerhaften E-Rezepten gibt es bislang nicht. Deswegen hatte der DAV den Landesapothekerverbänden kürzlich auch empfohlen, landesweit geltende Friedenspflichten zu verhandeln.

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