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Coronavirus

Wie erkenne ich mangelhafte FFP2-Masken?

Was tun mit Fälschungen?

Doch was ist zu tun, wenn mangelhafte Ware im Großhandelsangebot, oder schlimmer noch, im eigenen Warenwirtschaftssystem entdeckt wird? Als erstes muss der Verkauf mangelhafter Masken unverzüglich eingestellt werden. Falls die Masken bereits verkauft wurden, empfiehlt das BMAS, beispielsweise über einen Rückruf die Kunden entsprechend zu informieren. Zudem rät das BMAS, die fachlich und örtlich zuständigen Marktüberwachungsbehörden über die mangelhafte Ware zu informieren.

Zudem gibt es zwei Plattformen, auf der einerseits konforme FFP2-Masken und andererseits gefälschte Produkte eingesehen werden können. Seit einer Woche ist die sogenannte Matching-Plattform Schutzausrüstung (MAPS) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) online. Diese Plattform soll eine Schnittstelle für Hersteller und öffentliche Stellen, Unternehmen sowie weitere Einrichtungen bieten, um Schutzmasken beziehen zu können, die die EU-Standards für Medizinprodukte einhalten. Auch Hersteller, die das Vorprodukt der Masken, das sogenannte Meltblown-Vlies produzieren, werden in der Datenbank aufgelistet.

In der Datenbank »Gefährliche Produkte in Deutschland« der Bundesanstalt für Arbeitsschutz (BAuA) können mangelhafte FFP2-Masken gefunden werden. In dieser Datenbank werden bekannte Produktrückrufe, Produktwarnungen aber auch Untersagungsverfügungen eingespeist.

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