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Covid-19
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Wer wirklich nicht geimpft werden kann

Die Diskussion über eine Covid-19-Impfpflicht in Deutschland führt unter anderem zu der Frage, welche medizinischen Gründe bei Einzelpersonen gegen eine solche Impfung sprechen. Echte Kontraindikationen gibt es kaum. Meist sind Alternativen möglich.
AutorKontaktLaura Rudolph
AutorKontaktChristina Hohmann-Jeddi
Datum 15.01.2022  08:30 Uhr

Was tun bei Spritzenphobie?

Angstpatienten mit einer Spritzen-, Blut und Verletzungsphobie fällt eine Impfung sehr schwer. Die gesamte Lebenszeitprävalenz dieser speziellen Angsterkrankung beträgt etwa 3 Prozent. Welche Lösungsansätze es gibt, erklärt Professor Dr. Angelika Erhardt, Oberärztin und Leiterin der Ambulanz für Angsterkrankungen am Max-Planck-Institut für Psychiatrie, gegenüber der PZ: »Die Angst vor Blutabnahmen, Impfungen oder kleinen Eingriffen kann so stark sein, dass Betroffene notwendige medizinische Eingriffe oder auch Vorsorgemaßnahmen nur unter sehr hoher Belastung oder gar nicht wahrnehmen. Die Spritzenphobie muss dennoch keine Kontraindikation gegen eine Covid-19-Impfung darstellen, da sie gut behandelbar ist.«

Die sogenannte In-vivo-Exposition sei die Therapie der Wahl bei einer Spritzenphobie. Am Max-Planck-Institut für Psychiatrie in München werde für betroffene Patienten eine Kurzintervention mit sechs Sitzungen angeboten. »Die Betroffenen sehen sich zunächst gemeinsam mit Therapeuten Bilder und dann Filme der Situation an, bis sie so weit sind, eine Spritze zu erhalten«, erklärt Erhardt. Die Angst sei nach der Therapie nicht komplett weg, aber Impfungen seien in der Regel gut durchführbar. Bei sehr stark ausgeprägter Spritzenphobie sei eine Impfung allerdings erst nach längerfristiger therapeutischer Intervention möglich.

Atteste zur Impfbefreiung stark begehrt

Wie stark nachgefragt medizinische Atteste zur Freistellung von der Coronaimpfung derzeit sind, berichtet Professor Dr. Markus Lerch, DGIM-Vorsitzender und Vorstandsvorsitzender des LMU Klinikums München, gegenüber der PZ. »Klinikärzte und Niedergelassene können sich der Anfragen kaum erwehren.« Am LMU Klinikum habe man den ärztlichen Kollegen geraten, wenn sie nicht in eine dauerhafte Behandlung des Patienten eingebunden waren, keine solchen Atteste auszustellen und an die zuständigen Amtsärzte zu verweisen.

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