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Covid-19

Wer wirklich nicht geimpft werden kann

Die Diskussion über eine Covid-19-Impfpflicht in Deutschland führt unter anderem zu der Frage, welche medizinischen Gründe bei Einzelpersonen gegen eine solche Impfung sprechen. Echte Kontraindikationen gibt es kaum. Meist sind Alternativen möglich.
Laura Rudolph
Christina Hohmann-Jeddi
15.01.2022  08:30 Uhr

Impfen unter erhöhter Notfallbereitschaft

Auch wenn keine absolute Kontraindikation gegen eine Covid-19-Impfung vorliegt, gilt es in bestimmten Fällen bei Einzelpersonen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Professor Dr. Christoph Sarrazin, Mitglied im Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM), erklärt hierzu gegenüber der PZ: »Aus meiner Sicht gibt es praktisch keine weiteren allgemeinen Kontraindikationen gegen eine der zugelassenen Coronaimpfungen, die über die in der Fachinformation genannten Überempfindlichkeitsreaktionen gegen Inhaltsstoffe der Vakzine oder den Impfstoff selbst hinausgehen.« Allerdings sei immer dann eine relative Kontraindikation gegeben, wenn ein Patient bereits in der Vergangenheit eine schwere Nebenwirkung, etwa eine Autoimmunreaktion bis hin zum Organversagen, auf eine Impfung gehabt habe, erklärt der Direktor des Zentrums für Innere Medizin und Medizinische Klinik 2 am St. Josefs-Hospital Wiesbaden. Auch wenn hier entsprechende Evidenzen fehlten, sei die Sorge vor einer erneuten ähnlichen Reaktion nachvollziehbar.

Wie im Fall einer bekannten Allergie auf eine vorherige Impfung vorzugehen ist, zeigt ein Schaubild des RKI und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) in Zusammenarbeit mit allergologischen Fachgesellschaften Deutschlands. Demnach ist eine schwere allergische Reaktion auf einen Bestandteil einer anderen Impfung, der nicht in den Covid-19-mRNA-Impfstoffen enthalten ist, keine Kontraindikation für eine Covid-19-Impfung mit einem mRNA-Präparat. Allerdings bestehe hier ein erhöhtes Risikopotenzial. Deshalb sollte die Impfung unter erhöhter Notfallbereitschaft erfolgen und die Nachbeobachtungszeit mindestens 30 Minuten betragen. Dasselbe gilt für eine Mastozytose und einer monosymptomatischen Allergiemanifestation nach einer vorhergehenden mRNA-Impfung.

Was keine Hinderungsgründe sind

Es kursieren viele Gerüchte über weitere mögliche Kontraindikationen, die in der Regel jedoch keine sind. So stellen etwa Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Asthma, Diabetes, Rheuma, Krebs oder schwere psychische Erkrankungen keine Kontraindikation, sondern im Gegenteil einen guten medizinischen Grund für eine Covid-19-Impfung dar. Viele chronisch Erkrankte haben ein erhöhtes Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf und profitieren von einer Impfung.

So können etwa Rheumapatienten ebenso wie Patienten in onkologischer Behandlung gegen Covid-19 geimpft werden. Das betonen in Stellungnahmen die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie und die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und medizinische Onkologie. Von den Onkologen heißt es: »Es gibt keine krebsspezifischen Kontraindikationen gegen eine Covid-19-Impfung. Allerdings ist der Schutz durch die Impfungen und eine durchgemachte SARS-CoV-2-Infektion bei Krebspatientinnen und Krebspatienten individuell variabel, bei einigen möglicherweise schwächer als bei Gesunden.« Eine besondere Gruppe seien Patienten unter B-Zell-depletierender Therapie, da bei ihnen die Antikörperantwort therapiebedingt ausfällt. Für diese Patienten sei eine Covid-19-Impfung aber »nicht schädlich und kann im Einzelfall wegen potenzieller T-Zell-vermittelter Immunität dennoch einen leichten Benefit bringen.«

Als weitere »falsche« Kontraindikationen nennt das RKI die Einnahme blutverdünnender Medikamente sowie eine Antibiotika- oder Corticosteroid-Behandlung. Ebenfalls nicht gegen eine Covid-19-Impfung sprechen vorbestehende neurologische Erkrankungen wie Multiple Sklerose, chronische Erkrankungen wie chronisch-entzündliche Darmerkrankungen oder Allergien, die sich nicht gegen Bestandteile eines Covid-19-Impfstoffes richten.

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