| Alexander Müller |
| 23.06.2026 15:55 Uhr |
Die Kassen müssen sparen – das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) ist auf dem Weg. Dass es daran noch reichlich Nachbesserungswünsche gibt, machte die Diskussionsrunde beim HSK deutlich. / © PZ/Müller
Zwei Mitglieder der Finanzkommission Gesundheit, Verena Vogt vom Universitätsklinikum Jena und Leonie Sundmacher von der Technischen Universität München, sprachen in ihrem gemeinsamer Impulsvortrag über die Vorschläge der von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eingesetzten Kommission, die größtenteils in den Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes übernommen wurden.
Vogt beschrieb den Auftrag der Kommission angesichts einer »historischen Ausgabendynamik« als zweistufiges System. Dabei benennt der jetzt vorgelegte erste Bericht kurzfristige Einsparmöglichkeiten, der zweite Bericht mit Horizont bis 2040 soll für langfristige Beitragssatzstabilität sorgen. Dieser wird gerade erarbeitet.
1700 eingebrachte Vorschläge und Ideen wurden von der Kommission gesichtet, kategorisiert und analysiert. Um die wachsende Deckungslücke zu schließen, sollte vor allem der Grundsatz der einnahmenorientierten Ausgabenpolitik gelten.
Sundmacher ging kursorisch auf die 66 Vorschläge ein, die Ministerin Warken vorgelegt wurden: Darunter sind in der Kategorie A* sogar Maßnahmen, die Geld sparen und dabei auch noch die Versorgung verbessern. Evidenzbasierung als Maßstab habe zum Beispiel dazu geführt, dass die anlasslosen Hautkrebsscreenings nicht mehr erstattet werden sollen.
Henriette Neumeyer, die bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) den Geschäftsbereich Krankenhauspersonal und Politik leitet, warnt vor massiven Einsparungen bei den Krankenhäusern. Denn ohne Erleichterungen für die Kliniken etwa im Bereich Administration, würden Qualitätseinbußen drohen, mindestens aber Verzögerungen.
Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), hält den Titel des Gesetzes für einen Etikettenschwindel. »Wir werden eine Beitragssteigerung bekommen.« Durch den geringeren Steuerzuschuss lösche der Finanzminister Feuer mit Benzin.
Besonders betroffen seien die Kolleginnen und Kollegen in den Praxen: Gassen erwartet 10 bis 12 Prozent weniger Umsatz bei den Niedergelassenen – und diese könnten nur reagieren, in dem sie Personal freisetzen. Die Rücknahme des Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sei ein Paradebeispiel für die Unzuverlässigkeit der Politik. Tatsächlich sei die Terminvermittlung deutlich beschleunigt worden – davon könnten sich Versicherten bald wieder verabschieden.