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Recht

Wer trägt das Unfallrisiko bei Botendienstfahrten?

Seit Beginn der Coronavirus-Pandemie ist der Botendienst der Apotheken gefragter denn je. Zählen die Fahrten aber zur Arbeitszeit und wer haftet bei Unfällen? Die Rechtsabteilung der Apothekengewerkschaft Adexa gibt Antwort.
Jennifer Evans
16.02.2021  10:00 Uhr

Obwohl die Auslieferung von Arzneimitteln nicht die Haupttätigkeit des pharmazeutischen Personals sein sollte, gehören Botendienste aber zu den sogenannten »zumutbaren Aufgaben«, so Christiane Eymers, Rechtsanwältin bei Adexa. Sie rät daher dazu, bereits im Vorfeld zusammen mit dem Arbeitgeber festzulegen, in welchem zeitlichen Umfang Botendienstfahrten im Alltag stattfinden und wie die Dokumentation ablaufen soll. Bei späteren Haftungsfragen rund um einen Unfall könne eine solche Vereinbarung womöglich Klarheit schaffen, sollte die Haftpflichtversicherung nicht den gesamten Schaden ersetzen wollen.

Fest steht Eymers zufolge: Die Botendienstfahrten sind Arbeitszeit. »Finden sie nach Feierabend statt, ist also zusätzliche Arbeitszeit anzurechnen.« Oft sind Apotheken-Angestellte allerdings mit dem privaten PKW unterwegs und fragen sich, wer eigentlich das Unfallrisiko trägt. Eymers stellt klar: Erfolge die Fahrt auf Anweisung der Apothekenleitung, trage auch sie die Verantwortung und damit das Risiko. »Wichtig wird dies bei einem ganz oder zum Teil selbst verschuldeten Unfall. Trägt der Unfallgegner die Schuld, tritt seine Versicherung ein.«

Kilometerpauschale kann Ausschlag geben

Darüber hinaus weist die Rechtsanwältin darauf hin, dass Schadensersatzansprüche ausgeschlossen sein können, wenn der Arbeitgeber eine Kilometerpauschale für die Fahrten zahlt. Gibt es dagegen nur den steuerlich zulässigen Satz von 0,30 Euro pro Kilometer sei der Unfallschaden nicht gedeckt, sondern lediglich der Rückstufungsschaden in der Kfz-Haftpflichtversicherung seines Mitarbeiters. »Will der Arbeitgeber für darüber hinausgehende Schäden nicht selbst haften, kann er eine Dienstreisekaskoversicherung abschließen oder dem Mitarbeiter einen Zuschuss für eine Vollkaskoversicherung bezahlen«, erläutert sie.

Im Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geregelt, dass Apotheken ab Januar 2021 dauerhaft eine Vergütung für ihre Botendienste bekommen. Das gilt jedoch nur für Lieferungen von Rx-Medikamenten und für Patienten, die gesetzlich krankenversichert sind.

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