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E-Rezept blockiert
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Wenn der Versandhandel zum Risiko wird

Elmar Maronn wollte sich bei Doc Morris die Zuzahlungsgebühren sparen, doch seine dringend benötigten Medikamente konnten nicht geliefert werden. Die E-Rezepte waren gesperrt und konnten zunächst auch nicht vor Ort eingelöst werden.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 27.10.2026  12:00 Uhr

Der Fall eines 76-Jährigen zeigt, wie gefährlich die Bestellung über den Internet-Versandhandel werden kann. Über den Vorfall berichtete zuerst das Nachrichtenportal »Die Schwäbische«. Der Mann wollte sich demnach die Zuzahlungsgebühren sparen und plante, seine Medikamente, darunter Insulinspritzen und Blutdrucktabletten, über Doc Morris zu bestellen.

Dieser habe ihm jedoch mitgeteilt, dass die Arzneimittel nicht geliefert werden könnten, und habe auch kein alternatives Lieferdatum nennen können. Daraufhin habe er die Bestellung storniert und wollte seine E-Rezepte bei einer Vor-Ort-Apotheke einlösen. Aber auch dies war laut dem Bericht nicht möglich, weil die E-Rezepte mehr als 24 Stunden gesperrt gewesen und vom Versender nicht wieder freigegeben worden seien.

Eine wirkliche Erklärung für die Ursache des Vorgangs liefert die Gematik nicht. Sie erklärte auf PZ-Nachfrage, dass die E-Rezept-Einlösung über die Telematikinfrastruktur (TI) laufe und eine Abweisung eines E-Rezepts über den E-Rezept-Fachdienst nachvollzogen werden könne. Angaben zu zeitlichen Abständen, beispielsweise wie viel Zeit zwischen »Stornierung« eines E-Rezepts durch einen Anwender oder eine Anwenderin und der Abweisung liege oder wann ein Anwender versuche, das E-Rezept erneut einzulösen, könnten nicht gemacht werden.

»Falls ein E-Rezept blockiert sein sollte, kann über die E-Rezept-App der Gematik oder die Krankenkassen-Apps der Status (»Zuweisung«/»Rückgabe«) des E-Rezepts eingesehen werden. Ergänzend dazu können sich Versicherte an ihre Apotheke wenden, an die sie das E-Rezept geschickt haben«, so die Gematik weiter.

Störungen in der Telematikinfrastruktur

Laut einer Antwort von Doc Morris sind E-Rezept-Stornierungen nicht häufig, »und es kommt dabei nur sehr selten zu Verzögerungen«, erklärte ein Sprecher auf PZ-Anfrage. »E-Rezepte werden bei einer Stornierung schnellstmöglich wieder freigegeben. Die E-Rezept-Einlösung läuft bekanntermaßen über das komplexe digitale Netz der Telematikinfrastruktur. Eine Rezeptstornierung durchläuft damit in jeder Apotheke mehrere verknüpfte Systeme und Verarbeitungsschritte«, sagte er.

Die Komplexität des Stornierungsprozesses hänge im Allgemeinen auch davon ab, wie weit die Bearbeitung des Rezeptes bereits fortgeschritten sei. »Dadurch kann es in Einzelfällen in jeder Apotheke zu kurzen Verzögerungen kommen, bis der Status in allen Systemen vollständig aktualisiert und das E-Rezept wieder verfügbar ist. Leider kommt es auch immer wieder zu kurzen Störungen in der Telematikinfrastruktur, was sich auf die Rezeptbearbeitung in den Apotheken auswirken kann«, so der Sprecher weiter.

»Wenn im Einzelfall ein Problem auftritt, steht dem Patienten selbstverständlich jederzeit unser Kundenservice zur Verfügung – auch telefonisch, sodass die Kollegen den Vorgang unmittelbar prüfen und im Bedarfsfall die Freischaltung veranlassen können«, erklärte er.

Zuzahlungen erhöhen sich um 50 Prozent

Trotz der Panne bei der E-Rezept-Einlösung bei Doc Morris könnte sich ab Januar das Zuzahlungsproblem noch verschärfen. Dann nämlich steigen die Zuzahlungen für gesetzlich Versicherte um 50 Prozent, und noch mehr Menschen könnten dann zum Versandhandel abwandern. Die ABDA hatte bereits gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium in einer Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz auf das Problem aufmerksam gemacht. »Wir weisen auf den erhöhten Aufwand hin, der bei einer Erhöhung von Zuzahlungen für Versicherte in Apotheken entsteht. Der administrative und finanzielle Aufwand für Apotheken steigt, da sie das Inkasso höherer Zuzahlungen übernehmen und damit verbundene Mehrkosten für zunehmend unbare Zahlungen sowie Zahlungsausfall- und Prozessrisiken tragen müssen«, erklärte die ABDA.

»Zudem entsteht gerade zu Beginn der Erhöhung im Apothekenalltag ein erheblicher zusätzlicher Aufwand im Hinblick auf die Patientenaufklärung, insbesondere darüber, dass die Apotheken die Gebühren auf gesetzlicher Grundlage für die Krankenkassen einziehen, diese nicht im Zusammenhang mit den tatsächlichen Kosten des Arzneimittels stehen und den Apotheken daraus kein finanzieller Vorteil entsteht.« Ausländische Versandapotheken würden häufig entgegen den Vorgaben des SGB V und des Rahmenvertrags oft auf Zuzahlungen verzichten und dies als gezieltes Marketinginstrument nutzen. Dies führe zu Wettbewerbsverzerrungen zulasten der Apotheken vor Ort.

Der Vorsitzende des Hessischen Apothekerverbands (HAV), Holger Seyfarth, appellierte an die Politik, dieser illegalen Praxis mit rechtlichen Maßnahmen einen Riegel vorzuschieben. Der Landesapothekerverband Niedersachsen (LAV) appellierte Anfang Oktober an die Bundesregierung, die Vor-Ort-Apotheken von ihrer Funktion als »Inkassostelle« für die Krankenkassen zu entlasten.

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