Der Vorsitzende des Hessischen Apothekerverbands (HAV), Holger Seyfarth, will endliche politische Lösungen gegen den Zuzahlungsverzicht der EU-Versender. / © Hessischer Apothekerverband e. V.
Seit Monaten werben ausländische Versender damit, dass sie ihren Kunden die Zuzahlungen auf Rezepte erlassen. Für die Vor-Ort-Apotheken bedeutet diese illegale Praxis eine enorme Wettbewerbsverzerrung.
Bislang verschaffen sich die EU-Versender durch solche Boni-Werbung ungehindert Wettbewerbsvorteile. Denn während für deutsche Apotheken die Erhebung der Zuzahlungen verpflichtend ist, agieren die EU-Versender bislang in einer Grauzone, da es an einer klaren rechtlichen Lösung fehlt, um dies zu unterbinden.
Der Hessische Apothekerverband (HAV) fordert nun bis zum Jahresende eine eindeutige gesetzliche Regelung, die sowohl den Verzicht auf gesetzliche Zuzahlungen als auch die Werbung damit untersagt und wirksame staatliche Sanktionen ermöglicht. Denn wenn im Zuge des GKV-Spargesetzes ab Januar 2027 die Zuzahlungen um 50 Prozent angehoben werden, verschärft sich der Wettbewerbsvorteil der EU-Versender noch weiter, wie der HAV-Vorsitzende Holger Seyfarth nun unterstreicht.
Angesichts der bevorstehenden Erhöhung der gesetzlichen Arzneimittelzuzahlungen zum 1. Januar 2027 dürfe die Politik keine weitere Gelegenheit für eine gesetzliche Klarstellung verstreichen lassen, heißt es in einer Mitteilung des HAV.
»Es ist doch völlig absurd«, so Seyfarth: Die Politik erhöhe die finanzielle Belastung der Versicherten, während ausländische Versandapotheken genau daraus einen Wettbewerbsvorteil machten. Den Apotheken vor Ort hingegen seien die Hände gebunden. »Wie lange soll diese Ungleichbehandlung noch hingenommen werden?«, so der HAV-Vorsitzende.
Bereits im Juli habe die ABDA dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen konkreten gesetzlichen Regelungsvorschlag übermittelt. Seyfarth hat nach eigenen Angaben in den vergangenen Wochen direkte Gespräche mit Bundestagsabgeordneten und der hessischen Landesregierung aufgenommen und wiederholt auf eine schnelle gesetzliche Lösung gedrängt.
Zwar gebe es inzwischen politische Bewegung. Demnach wurde auf parlamentarischer Ebene eine entsprechende Prüfbitte an das BMG gerichtet. Auch Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz unterstützt Seyfarth zufolge das Anliegen, Wettbewerbsnachteile durch die Übernahme gesetzlicher Zuzahlungen zu verhindern. Zudem werde auf hessische Initiative das Thema bei einer kommenden Konferenz der zuständigen Amtschefinnen und Amtschefs der Länder beraten.
Seyfarth betont trotzdem: »Prüfaufträge und Beratungen allein reichen nicht mehr aus. Wir brauchen jetzt eine klare gesetzliche Regelung, die auch gegenüber ausländischen Versandapotheken wirksam durchgesetzt werden kann.«
Konkrete Möglichkeiten für eine gesetzliche Klarstellung sieht der HAV in den noch laufenden parlamentarischen Verfahren zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) sowie zum Gesetz zur Reform der Notfallversorgung. Die öffentliche Anhörung zum GeDIG findet am 14. Oktober im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages statt.