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Covid-19-Impfung

Wem dürfen Apotheken den zweiten Booster anbieten?

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) rät derzeit auch jüngeren Menschen zur vierten Coronavirus-Impfung. Eine offizielle STIKO-Empfehlung gibt es dazu bislang aber nicht. Wie sollen Apotheker also mit entsprechenden Anfragen von jüngeren Impfwilligen umgehen? Ein Blick ins Kleingedruckte zeigt, dass die Pharmazeuten durchaus Spielraum haben.
Benjamin Rohrer
15.07.2022  12:30 Uhr
Wem dürfen Apotheken den zweiten Booster anbieten?

Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) wird am heutigen Freitag in mehreren Medien mit einem Aufruf zur zweiten Coronavirus-Booster-Impfung zitiert. Konkret empfiehlt der Minister auch Unter-60-Jährigen, dass sie sich zum vierten Mal impfen lassen sollten. Man habe dann »eine ganz andere Sicherheit«, so der Minister. Eine mögliche Impfung solle in Absprache mit dem Hausarzt erfolgen.

Das Besondere an diesem Ratschlag: Er deckt sich nicht mit den offiziellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Denn in den Tabellen im »Epidemiologischen Bulletin« Ausgabe 21 sind für eine vierte Impfung (zweite Auffrischimpfung/Booster) Personen genannt, die über 70 Jahre alt sind, Bewohner in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Menschen mit Immundefizienz und Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Patientenkontakt.

BAK: Impfungen nach STIKO-Empfehlungen

In den aktuellen Empfehlungen heißt es zu den Impfzielen aber auch, dass das übergeordnete Ziel der Covid-19-Impfungen sei, schwere Krankheitsverläufe, Hospitalisierungen und Tod sowie Langzeitfolgen nach Covid-19 in der gesamten Bevölkerung Deutschlands so weit wie möglich zu reduzieren. Die Impfung solle insbesondere Menschen schützen, die infolge von Alter oder Vorerkrankungen ein hohes Risiko haben, schwer zu erkranken oder zu versterben.

Einige Apothekerinnen und Apotheker haben sich in den vergangenen Tagen mit der Frage an die PZ gewendet, ob sie ihren Kunden vor diesem Hintergrund die vierte Impfung anbieten dürfen. Klar ist: Durch die Änderung im Infektionsschutzgesetz aus dem Dezember des vergangenen Jahres sind auch Apotheker grundsätzlich dazu befähigt, Personen ab dem 12. Lebensjahr Covid-19-Impfungen anzubieten, wenn sie eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Unter anderem müssen sie ärztlich geschult sein und in den Apotheken müssen geeignete Räumlichkeiten vorhanden sein.

Allerdings: Auch die Bundesapothekerkammer (BAK) weist in ihren Leitlinien darauf hin, dass die Pharmazeuten »anhand der aktuellen STIKO-Empfehlungen« darüber entscheiden sollen, ob sie die Impfung durchführen oder nicht.

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