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Gesundheits-Apps

Wegweiser im App-Dschungel

Für alles gibt es mittlerweile eine App, auch für viele Erkrankungen. Das Apothekenpersonal kann Patienten hier wertvolle Zusatzempfehlungen geben, muss dabei aber auch die Spreu vom Weizen trennen können. Woran kann man sich orientieren?
Daniela Hüttemann
16.01.2022  08:00 Uhr

Von der Tagebuchfunktion bis zur Psychotherapie

Das Spektrum reicht bei den DiGA von einem reinen automatischen Datenimport von Blutzuckerwerten und deren Auswertung mit Feedback-Funktion bei einer Diabetes-App bis zu mehrmonatigen Online-Kursen mit Texten, Audio- und Videoclips plus Überwachung durch einen Psychologen, der bei Bedarf über eine Nachrichtenfunktion erreichbar ist.

Eine Option für Selbstzahler sind DiGA in der Regel eher nicht. Die Kosten sind vielfach höher als bei herkömmlichen Apps: laut BfArM-Verzeichnis von knapp 250 Euro bis zu 720 Euro für eine 90-tägige Nutzung, je nach Umfang des Angebots. Wie bei Arzneimitteln verhandeln die Anbieter und der GKV-Spitzenverband den Erstattungspreis.

»Das Spektrum der digitalen Angebote wird sich definitiv erweitern«, kündigte BfArM-Chef Professor Dr. Karl Broich im November im »E-Health-Monitor 2021« an (7). Dabei solle es dann mehr DiGA mit präventivem Charakter geben. »Die DiGA sind ein Erfolg«, so Broichs Fazit nach dem ersten Jahr – auch wenn neun Angebote in App-Format laut E-Health-Monitor bis zum 31. Juli 2021 noch nicht einmal 200.000-mal runtergeladen wurden.

»Im ersten Jahr verlief die Verordnung der DiGA eher schleppend«, bestätigt Goebel. Die elf allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) haben circa 10.200 Anträge auf DiGA-Erstattung erhalten (8) – bei rund 27 Millionen Versicherten. Die Ersatzkassen haben mehr als 24.000 Zugangscodes ausgestellt – bei 28 Millionen Versicherten. Der BKK-Dachverband spricht mit Bezug auf den ersten DiGA-Bericht des GKV-Spitzenverbands vom 31. Dezember 2021 von 39.000 DiGA-Nutzern insgesamt (9). Spitzenreiter seien »Kalmeda« (Tinnitus), »Vivira« (Hüft-, Knie- und Rückenschmerzen) und »Zanadio« (Gewichtsreduktion) gewesen.

Einer aktuellen Umfrage der Stiftung Gesundheit im Auftrag der »Apotheken-Umschau« zufolge hat eine Mehrheit von 569 befragten Ärzte und Psychotherapeuten noch nie eine App empfohlen (71 Prozent) oder verordnet (86 Prozent), doch zwei Drittel stufen sie – gezielt eingesetzt – als überaus hilfreich ein. 59 Prozent würden sie auf Patientenwunsch mit Augenmaß verschreiben (10).

»In der Apotheke könnten Sie einzelne Patienten darauf hinweisen, dass es neben Arzneimitteln auch erstattungsfähige DiGA zur Therapieunterstützung gibt«, meint Goebel. Natürlich muss der Patient immer über die Grenzen einer DiGA aufgeklärt werden, denn diese ersetzt keine ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung oder notwendige Arzneimitteltherapie.

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