Weg frei für die TI-Anbindung der Apotheken |
Ev Tebroke |
06.07.2020 13:38 Uhr |
Die digitale Transformation des Gesundheitswesens bietet viele Vorteile für alle Beteiligten. / Foto: Adobe STock/ NATALIMIS
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens schreitet mit großen Schritten voran. Ab Juni 2021 soll der Rollout der elektronischen Verordnung beginnen. Dann soll auch die staatliche Gematik-App den Transport der Rezeptdaten vom Arzt zum Patienten garantieren. Ab Januar 2022 soll das E-Rezept dann Standard sein. Die Gematik hat fristgerecht zum 30. Juni die technischen Vorgaben für die Weiterentwicklung der TI veröffentlicht, darin sind auch die Spezifikationen zur Umsetzung des E-Rezepts enthalten. Und mit dem Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG), das der Bundestag am Freitag verabschiedet hat, sind die Grundlagen für die Vernetzung von Patienten und Leistungserbringern rechtlich festgelegt.
Für die Apotheken ist nun Eile geboten: Bis zum 30. September sollen alle Offizinen hierzulande an die Telematik-Infrastruktur angedockt sein. So sieht es das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) vor. Die Apotheken-Softwarehäuser appellieren an die Apothekeninhaber, sich jetzt um die Anbindung und die dafür notwendigen Komponenten zu kümmern. Im Rahmen eines Webinars informierte der Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser ADAS über die wesentlichen Schritte.
Grundsätzlich sollte die TI-Integration aus einer Hand erfolgen und der Inhaber bestenfalls das eigene Systemhaus mit der Anbindung beauftragen, betonte ADAS-Vorstand Lars Polap. »Der Softwarehaus-Partner kennt die Apotheke.« Dies garantiere maximale Betriebssicherheit und eine vollständige Prozessintegration ohne Medienbrüche. Infos zu den Angeboten gebe es auf den Webseiten der Softwarehäuser. Neben der Beantragung eines TI-Zugangs braucht es auch die entsprechenden Zugangsberechtigungen.
Für die Anbindung ist ein förderfähiger E-Health-Konnektor notwendig. Hier sind demnach derzeit zwei lizensierte Geräte am Markt: Die Kocobox CGM (Compugroup) und der RISE-Konnektor (Research Industrial Systems Engineering). Des Weiteren bedarf es eines sicheren Zugangsdienstes VPN. Darüber hinaus sind E-Health-Kartenterminals notwendig. Hier sind derzeit zwei Stück förderfähig. Auf wieviele Geräte eine Apotheke Anspruch hat, ist abhängig vom jeweiligen Rezeptumsatz. Und nicht zu vergessen: Die Institutionskarte SMC-B (Secure-Module-Card-Betriebsstätte) und der elektronische Heilberufsausweis (HBA).
Das wichtigste Kernelement ist laut Polap der Institutionsausweis, mit der sich die Offizin für den TI-Zugang legitimiert. »Die SMC-B-Karte ist kritisch«, mahnt der ADAS-Vorstand. »Ohne sie ist keine Inbetriebnahme möglich.« Darum sollten sich die Apotheker also schnellstens kümmern. Der Berechtigungsnachweis für den Erhalt einer solchen Karte muss über die jeweilige Apothekerkammer erfolgen. Erst im Anschluss kann die Bestellung der Karte erfolgen. Auch für den HBA muss ein aktueller Nachweis der Berufsgruppenzugehörigkeit (Approbation) der ausgebenden Landesapothekerkammer vorliegen. Wie weit hier der Stand ist, ist je nach Bundesland unterschiedlich.
Fakt ist, die Zeit drängt. Und auch wenn das E-Rezept erst in einem Jahr startet: »Apotheken sollten jetzt anfangen, Patienten digital an die Apotheke zu binden«, so Polap.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.