| Daniela Hüttemann |
| 13.02.2024 11:30 Uhr |
Grundsätzlich sollten Patienten unter starker immunsuppressiver Therapie jede zusätzliche Arzneimittel-Anwendung immer mit ihrem Arzt und Apotheker besprechen. / Foto: Getty Images/Eva Katalin
Gemäß der kürzlich aktualisierten S2-Leitlinie zur Therapie von Covid-19 sollen nur noch Personen mit einem sehr hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer SARS-CoV-2-Infektion das antivirale Mittel Paxlovid mit dem Wirkstoff Nirmatrelvir und dem Booster Ritonavir erhalten. Dazu zählen auch Menschen unter immunsupprimierender Therapie, beispielsweise nach einer Organtransplantation oder rund um eine Stammzelltransplantation.
Viele der Immunsuppressiva haben eine sehr enge therapeutische Breite und werden über das Cytochrom-System der Leber verstoffwechselt. Hierüber kann es zu schweren Interaktionen mit Paxlovid kommen. Das ist zwar längst bekannt, trotzdem weist der Pharmakovigilanz-Ausschuss (PRAC) der EMA jetzt erneut darauf hin.
Das war nach einer erneuten Sichtung und Bewertung des Datenmaterials inklusive Meldungen solch schwerer, teils tödlicher Interaktions-Fälle zwischen Paxlovid und Immunsuppressiva nötig. In einigen Fällen seien die Immunsuppressiva-Spiegel schnell auf toxische Werte gestiegen und hätten lebensbedrohliche Ausmaße angenommen. Daher ermahnt die Arzneimittelbehörde nun erneut alle Heilberufler, Wechselwirkungen mit Paxlovid grundsätzlich und vor allem mit Immunsuppressiva immer im Auge zu haben.
Konkret geht es um die Calcineurin-Inhibitoren (Ciclosporin, Tacrolimus) und mTOR-Inhibitoren (Everolimus, Sirolimus). Paxlovid sollte nur mit diesen Arzneistoffen gegeben werden, wenn deren Blutspiegel kontinuierlich überwacht werden. Die Behandlung sollte in einem multidisziplinären Team erfolgen.
»Paxlovid darf nicht in Kombination mit Arzneimitteln verabreicht werden, deren Ausscheidung aus dem Körper in hohem Maße von einer Reihe von Leberenzymen abhängt, die als CYP3A bezeichnet werden, und die ebenfalls einen engen sicheren Dosierungsbereich haben«, heißt es generell. Konkret nennt der PRAC hier das Immunsuppressivum Voclosporin. In diesem Fall ist Paxlovid also kontraindiziert.
Generell gilt: Vor Beginn der Behandlung mit Paxlovid sollte das medizinische Fachpersonal den potenziellen Nutzen der Paxlovid-Behandlung sorgfältig gegen das Risiko schwerwiegender unerwünschter Wirkungen bei gleichzeitiger Verabreichung mit Immunsuppressiva abwägen.