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SARS-CoV-2

Was sich in der Beratung ändert

Das neuartige Corona-Virus und die Erkrankung Covid-19 sind seit etlichen Wochen in der Apothekenoffizin präsent. Diese neue Infektionserkrankung gilt es nun, wohlüberlegt und verantwortungsvoll in die Beratung und Überlegungen beim Patientengespräch zu integrieren.
AutorKontaktMiriam Ude
AutorKontaktChristian Ude
Datum 14.06.2020  08:00 Uhr

Beratungsablauf strukturieren

Bis auf Weiteres sollte das pharmazeutische Personal eine SARS-CoV-2-Infektion im Beratungsgespräch mit in Betracht ziehen, wenn der Patient eines der in der Tabelle genannten Symptome oder Durchfall schildert. Eine gesicherte Feststellung, ob es sich tatsächlich um eine SARS-CoV-2-Infektion handelt oder nicht, ist in der Offizin nicht möglich (17).

Das pharmazeutische Personal muss also in der Beratung abwägen, wie wahrscheinlich eine Covid-19-Erkrankung erscheint. Das Flussdiagramm (Grafik) beschreibt ein strukturiertes Vorgehen dafür.

In einem ersten Schritt ist zwischen »möglicher bis wahrscheinlicher« und »unwahrscheinlicher« Symptomatik zu unterscheiden. Die beispielhaft genannten Symptomaufzählungen entsprechen dem aktuellen Stand (Mai 2020), müssen jedoch immer auf Basis neuer und aktualisierter Erkenntnisse in der Apothekenpraxis modifiziert werden. Wichtig aus Sicht der Autoren ist das strukturierte Vorgehen.

Die Einschätzung der Symptomatik muss in einem zweiten Schritt mit der Frage kombiniert werden, ob der Patient mit einem Verdachtsfall oder sogar mit einer gesichert infizierten Person Kontakt hatte. Ebenso können Reisen, ein Aufenthalt in anderen Ländern oder bei großen Menschenansammlungen beziehungsweise ein Gesundheitsberuf die Wahrscheinlichkeit erhöhen.

Abschließend ist ein dritter Aspekt zu hinterfragen: Gehört der Patient zu einer definierten Risikogruppe (Auflistung siehe Kasten)?

Die Kombination der drei Antworten ist aktuell die einzige Grundlage für eine qualitätsgesicherte Abschätzung, inwieweit eine Selbstmedikation vertretbar ist. Je mehr der drei Aspekte positiv bewertet werden, desto notwendiger erscheint der Arztverweis. Eine Abgabe von OTC-Präparaten dient allenfalls der kurzfristigen Überbrückung. Der Arztbesuch ist vor allem mit Nachdruck anzuraten, wenn ein gesicherter Kontakt mit einer infizierten Person bei einem Risikopatienten vorliegt, dessen Symptome sich zudem verschlechtern. Die aufgeführten Risikofaktoren müssen additiv bewertet werden, wenn ein Patient mehrere Risikofaktoren parallel aufweist. Die Grafik drückt aus, dass das Gesamtrisiko bei steigender Punktzahl ansteigt.

Keinesfalls ist es möglich, eine gesicherte Entscheidung für oder wider eine SARS-CoV-2-Infektion in der Apotheke zu treffen. Es ist aber genauso unrealistisch beziehungsweise praxisfern, jeden Patienten, der eines der in der Tabelle aufgeführten Symptome äußert, grundsätzlich an einen Arzt zu verweisen. Eine individuelle Abwägung mit den genannten drei Schritten erscheint als praktikabler und verantwortbarer Mittelweg. Solch strukturierte Vorgehensweisen findet man inzwischen auch in nationalen Leitlinien (18).

Natürlich muss das Apothekenteam einen Patienten mit schwerer Symptomatik, zum Beispiel sehr hohem Fieber, Atemnot oder ausbleibender Besserung unter OTC-Therapie, ebenfalls zum Arzt schicken – auch bei gesichert widerlegter SARS-CoV-2-Infektion. Dies ist obligat und wird sich durch den neuartigen Virus auch nicht ändern.

Paracetamol, Ibuprofen und andere NSAR (nicht-steroidale Antirheumatika) gehören zu den am häufigsten in Verbindung mit der Corona-Symptomatik diskutierten Wirkstoffen. Ibuprofen wurde zunächst als potenziell kritisch bei SARS-CoV-2-Infektionen eingestuft, nach kurzer Zeit dann aber von der WHO als ungefährlich bewertet. Im Fokus stand die Vermutung, dass Ibuprofen – und andere Wirkstoffe wie ACE-Hemmer oder Sartane – eine solche Infektion verstärken könnten. Die klinische Relevanz ist bisher nicht eindeutig belegt. Jedoch ist immer noch eine Verunsicherung bei einzelnen Patienten spürbar.

Unabhängig davon muss man festhalten, dass Ibuprofen genauso wie andere fiebersenkende Wirkstoffe Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion verschleiern und etwaige infektiöse Patienten damit andere, gesunde Menschen infizieren könnten. Außerdem sind NSAR für Patienten aus Risikogruppen, zum Beispiel mit Hypertonie oder im fortgeschrittenen Lebensalter, keine optimale Medikation.

Die Abgabe von Paracetamol wurde Ende März nicht zuletzt durch ein Schreiben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn besonderen Regeln unterworfen (19). Apotheker sollen kritisch hinterfragen, ob es in der konkreten Patientensituation eine therapeutische Alternative gibt. Außerdem sollen sie nur so viel Paracetamol abgeben wie für den konkreten Patienten und die akute Anwendung notwendig. Daher ist in jedem Patientengespräch mindestens ein »Auffüllen der Hausapotheke« auszuschließen.

Keine Alternative zu Paracetamol gibt es beispielsweise für Säuglinge unter drei Monaten und für Schwangere ab der 28. Schwangerschaftswoche. Auch für einige Patientengruppen, zum Beispiel mit schwerer Nierenfunktionsstörung, bei starken Blutungsereignissen in der Anamnese oder gar Unverträglichkeiten, ist Ibuprofen keine Option (20). Bei Kontraindikationen gegenüber Paracetamol ist eine Ibuprofen-Abgabe natürlich möglich.

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